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Personenstandsurkunde ausstellen lassen

Beim Standesamt Forchheim sind Urkunden von Personen erhältlich, die in Forchheim oder in den früher selbstständigen Gemeinden Buckenhofen, Burk, Kersbach und Reuth geboren sind, geheiratet haben oder verstorben sind.
 

Welche Urkunden/Abschriften werden ausgestellt?

  • Geburtsurkunden,
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden,
  • Sterbeurkunden und
  • beglaubigte Abschriften aus den jeweiligen Personenstandsregistern.
  • Es können auch mehrsprachige internationale Urkunden ausgestellt werden.
     

Online-Services

Es besteht die Möglichkeit online im Bürgerserviceportal folgende persönliche Bescheinigungen anzufordern:

  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Führungszeugnis
     

Voraussetzung

Urkunden können nur die Personen erhalten,

  • auf die sich der Eintrag bezieht sowie
  • deren Ehegatten,
  • Geschwister,
  • Vorfahren und
  • Abkömmlinge.
  • Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Bei persönlicher Abholung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
 

Aufbewahrungsfristen im Standesamt:

Unsere Aufbewahrungsfristen nach § 5 Abs. 5 PStG im Standesamt sind folgende:

  • Eheregister – 80 Jahre
  • Geburtenregister – 110 Jahre
  • Sterberegister - 30 Jahre

Mit Ablauf der Fristen werden die Register in das Stadtarchiv Forchheim übermittelt: Stadtarchiv Forchheim
 

Gebühren

Jede Urkunde oder beglaubigte Abschrift aus einem Personenregister: 12 Euro 

Kontakt

Leitung

Frau Habermann
09191 714-230
standesamt@forchheim.de 

Sachbearbeitung

Frau Jäger
09191 714-344

Frau Michels
09191 714-233

Frau Zeiß
09191 714-104

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)