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Bürgerversammlungen

Die Bürgerversammlungen sind eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürgerschaft in der Kommune. Sie dienen der gegenseitigen Information gemeindlicher Angelegenheiten der im Stadtgebiet wohnenden Bürgerschaft und der Verwaltung. 

Die Bürgerversammlungen werden vom Oberbürgermeister der Stadt Forchheim einberufen. Diese finden gemäß Art. 18 (Mitberatungsrecht) der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) u.a. statt. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister oder eine von ihm bestellte Vertretung.

Die Bürgerversammlungen sollen die Bürgernähe sowie das Bürgerengagement fördern und die Bürgerbeteiligung verbessern. Das bedeutet, die Wünsche und Anregungen der Bürgerschaft bei künftigen Verwaltungsentscheidungen sollen berücksichtigt und auf Fragen eingegangen werden.

Bürgerinnen und Bürger können bei dieser Gelegenheit direkt mit der Verwaltungsspitze ins Gespräch kommen und von ihrem Mitspracherecht bei Entscheidungen der Stadtverwaltung Gebrauch machen.

Nutzen Sie gerne die Gelegenheit, um auf die Entwicklung in Ihrem Stadtgebiet Einfluss zu nehmen und treten Sie bei den Bürgerversammlungen mit Ihrer Stadtverwaltung in Kontakt!

Bürgerversammlungen 2025

Bürgerversammlung im Stadtteil Reuth

Der Oberbürgermeister der Stadt Forchheim, Dr. Uwe Kirschstein, lädt alle Bürgerinnen und Bürger des gesamten Stadtgebietes herzlich ein zur Bürgerversammlung im Stadtteil Reuth 

„Forchheim Reuth – Wie entwickelt sich unser Stadtteil?

Die Zusammenkunft findet gemäß Art. 18 (Mitberatungsrecht) der Bayerischen Gemeindeordnung und der Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen der Stadt Forchheim vom 13.01.2025 statt am:


Termin

Freitag, 11. April 2025, 16:00 – 18:00 Uhr
in der Grundschule Forchheim-Reuth, 
Mehrzweckraum im Untergeschoss der Grundschule
Georg-Kaffer-Straße 9, 
91301 Forchheim.

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Impulsvortrag des Oberbürgermeisters
2. Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten mit Aussprache.

In der Bürgerversammlung können - im Gegensatz zu den regelmäßigen Bürgersprechstunden des Oberbürgermeisters - nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Es wird darum gebeten, Vorschläge zur Behandlung in der Bürgerversammlung schriftlich, mindestens eine Woche vor der Versammlung, entweder per Post an das Presse- und Informationsamt der Stadt Forchheim, St.-Martin-Str. 8, 91301 Forchheim oder per E-Mail über das Bürgerpostfach buergeranfrage@forchheim.de einzureichen. 

Teilnahme- und Rederecht

Die Bürgerversammlung findet vor Ort statt und ist der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich, für die Teilnahme ist eine Anmeldung nicht notwendig.

Das Rede- und Mitberatungsrecht in der Bürgerversammlung kann nur persönlich ausgeübt werden. Anträge dürfen nur von in Präsenz teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Forchheim gestellt werden, die das Recht haben, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Wer an Abstimmungen teilnehmen möchte, muss ebenfalls wahlberechtigter Bürger der Stadt Forchheim sein. Diese Berechtigung muss mit einem Ausweis nachgewiesen werden. Es gilt eine Ausweispflicht. 


Weitere Bürgerversammlungstermine

Die Stadt Forchheim bietet an folgenden Terminen Bürgerversammlungen an: 

  • Freitag, 02.05.25, 16:00 – 18:00 Uhr, Stadtteil Kersbach
  • Freitag, 30.05.25, 16:00 – 18:00 Uhr, Stadtteil Burk
  • Freitag, 27.06.25, 16:00 – 18:00 Uhr, Stadtteil Buckenhofen
  • Freitag, 24.10.25, 16:00 – 18:00 Uhr, Innenstadt

Ihre Wortmeldung zur Behandlung in der Bürgerversammlung

In der Bürgerversammlung können - im Gegensatz zu den regelmäßigen Bürgersprechstunden des Oberbürgermeisters - nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Vorschläge zur Behandlung in der Bürgerversammlung können vor Ort oder auch schriftlich, mindestens eine Woche vor der Versammlung, entweder per Post oder E-Mail eingereicht werden.

Stadt Forchheim
Stabsstelle Presse- und Informationsamt
St.-Martin-Str. 8
91301 Forchheim


Wie sieht Fortschritt in Forchheim aus?


Fragen und Antworten

Sie als Bürgerin bzw. Bürger haben das Privileg, in unserem demokratisch geführten Land Ihr Mitbestimmungsrecht nutzen zu können. In den Bürgerversammlungen können Sie sich dadurch sowohl an politischen als auch an gesellschaftlichen Entscheidungen in unserer Stadt beteiligen.

Sie haben die Möglichkeit Ihre Fragen und Anliegen direkt an die Stadtspitze und die Stadtverwaltung zu stellen und somit aktiv am Stadtgeschehen teilzunehmen.

Die in der Bürgerversammlung angesprochenen Themen werden für die Prüfung und Bearbeitung durch die Fachämter gesammelt und haben daher für die Verwaltung einen hohen Stellenwert.

Zu den öffentlichen Bürgerversammlungen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtgebiets Forchheim herzlich eingeladen.

Rede- und antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Gemeindeangehörigen, die in der Stadt eine Wohnung haben. Der Begriff der Wohnung ist nicht identisch mit dem Begriff des Wohnsitzes. Eigenschaften wie das Alter, die Staatsangehörigkeit oder die Dauer des Wohnens sind für hier grundsätzlich ohne Bedeutung, d.h. auch Jugendliche haben z.B. ein Rede- und Antragsrecht.

Eine Einladung zu den Bürgerversammlungen erfolgt ca. vier Wochen vorher durch Bekanntmachung in den städtischen Medien und auf unserer Website, sowie in der örtlichen Presse.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte den Einladungen. Sie finden die Informationen auch hier auf dieser Seite unter den aktuellen Bürgerversammlungsterminen.

Neben dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und der Bürgermeisterin nehmen sowohl Referatsleitungen der Stadtverwaltung Forchheim als auch Führungskräfte der einzelnen Fachbereiche und Ämter teil. Auch Stadträtinnen und Stadträte sind bei den Bürgerversammlungen vor Ort. Ebenso besuchen die Forchheimer Bürgerschaft sowie i.d.R. die örtlichen Medien die Versammlungen.

Zunächst begrüßt der Oberbürgermeister die Anwesenden. Es folgt ein Bericht über ein aktuelles Thema in der Stadt, wie z.B. eine Baumaßnahme.

Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen an die Stadtverwaltung zu richten und ihre Anliegen vorzubringen. 

Auch vorab schriftlich bei der Stabstelle Presse- und Informationsamt der Stadt Forchheim eingereichte Themen werden bei den Bürgerversammlungen behandelt.

Die Einberufung einer Bürgerversammlung erfolgt ausschließlich durch den Oberbürgermeister. Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt unter Angabe von Ort und Zeit im Forchheimer Stadtanzeiger, auf der städtischen Website und auf den sozialen Kanälen der Stadt Forchheim sowie per Pressemitteilung an die örtlichen Medien.

Die Tagesordnung der Bürgerversammlung wird vom Oberbürgermeister im Vorfeld festgelegt.

Im Anschluss können in der offenen Diskussionsrunde jeder Bürgerversammlung weitere Themen eingebracht werden.

Downloads

Bürgerversammlungssatzung der Stadt Forchheim