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Förderung Musikensembles

Förderung von Vokalensembles und Instrumentalgruppierungen

in Trägerschaft von Vereinen oder kirchlicher Organisationen in Forchheim

Eine tragende Säule des Forchheimer Kulturangebotes sind die musikalisch aktiven Ensembles in Trägerschaft von Vereinen oder kirchlichen Organisationen. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Weitergabe des Kulturgutes des gemeinsamen Musizieren, die Traditionspflege und die Bereicherung des Konzertangebots. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben.

Stadtbadserenade 2023
Singender Chor bei der Stadtbadserenade

Die Stadt Forchheim unterstützt bereits seit vielen Jahren verschiedene kulturelle Trägerinnen und Träger, insbesondere Vokal- und Instrumentalgruppen. Um deren unterschiedlichen Anforderungen und Tätigkeitsfeldern gerecht zu werden, wurde eine spezifische Richtlinie für Förderung von Vokal- und Instrumentalensembles (s. “Download”) eingeführt. Diese ersetzt die bisherigen Zuwendungen und soll unter anderem Wertschätzung für das Engagement der öffentlichen Gruppierungen ausdrücken.

Berechtigung

Zuwendungsberechtigt sind Vokalensembles (z.B. Chöre) und Instrumentalgruppierungen (z.B. Musikverein), die

  • in Trägerschaft eines gemeinnützigen Vereins oder einer kirchlichen Organisation stehen
  • seit mindestens drei Jahren aktiv sind
  • ihren Sitz bzw. ihre Hauptwirkungsstätte in Forchheim haben
  • wenigstens alle zwei Jahre einen öffentlichen Auftritt im Stadtgebiet haben

Das Erbringen der notwendigen Nachweise soll mit möglichst wenig Aufwand ermöglicht werden. Aus diesem Grund werden wann immer möglich die Meldungen an den jeweiligen Dachverband als Nachweis akzeptiert. 

Höhe

Die Zuschusshöhe wird durch ein flexibles System berechnet, das sich an der Art und Leistung des Empfängers orientiert. Der Zuschuss besteht aus einem festen Sockelbetrag und zusätzlichen Punkten für erfüllte Anforderungen in verschiedenen Leistungsbereichen. 

Grundlage für alle Berechnungen ist der Wert eines Verteilungspunkt (VP).

Wert eines Verteilungspunktes (VP) = 55 €

Frist und Antrag

Der aktuelle Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes und sämtliche Nachweise müssen zusammen mit dem unterschriebenen Antrag auf Jahresförderung bis spätestens 15. April des laufenden Jahres beim Kulturamt der Stadt Forchheim eingegangen sein.

Die Verteilungspunkte (VP) aus den Leistungsbereichen beziehen sich jeweils auf Situation und Leistung der betreffenden Gruppierung im zurückliegenden, abgelaufenen Jahr. Der Zuschuss wird gewährt und ausgezahlt für das laufende Jahr.