Errichtung und Änderung von Abstellplätzen für Kfz und Fahrräder
Die Stellplatzsatzung ist eine örtliche Bauvorschrift und regelt die Anzahl und Beschaffenheit von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen im Stadtgebiet Forchheim bei der Errichtung oder Änderung von Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist.
Die neue Stellplatzsatzung ist zum 14.09.2024 in Kraft getreten.
Gleichzeitig ist die Satzung für die Herstellung von Stellplätzen vom 11.02.2008 i. d. F. vom 23.12.2016 (die amtlichen Seiten Nr. 4 vom 15.02.2008 und Nrn. 1/2 vom 20.01.2017) außer Kraft getreten.