Kontakt
Sachgebietsleitung
Herr Vielberg
09191 714-302
stadtplanungsamt@forchheim.de
Sachbearbeitung Bauleitplanung
Frau Seubert
09191 714-329
stadtplanungsamt@forchheim.de
Sachbearbeitung Stadtsanierung & Förderung
Frau Wölfel
09191 714-346
stadtplanungsamt@forchheim.de
Frau Wagner U.
09191 714-478
stadtplanungsamt@forchheim.de
Anschrift
Stadt Forchheim
Amt 61 - Stadt- und Verkehrsplanung
Birkenfelder Str. 2-4
91301 Forchheim
Öffnungszeiten
Montag – Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Bauleitplanung
Beschreibung
Die Bauleitplanung der Stadt Forchheim ist das wichtigste Element der Stadtplanung. Sie stellt im Rahmen der kommunalen Planungshoheit die Bauleitpläne – Flächennutzungs- und Landschaftspläne (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) - auf und lenkt damit die städtebaulichen Entwicklungen. Ihr Ziel ist die Vorbereitung und das Management der sinnvollen baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken im Stadtgebiet nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.
Unsere Beratungsangebote
- Auskunft Bauleitplanverfahren
- Auskunft Bebauungs- und Flächennutzungspläne
- Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
Stadtsanierung
Beschreibung
Ziel der Sanierung in den ausgewiesenen Gebieten der Stadt ist die Umsetzung sowie die Weiterentwicklung der beschlossenen Rahmenpläne in den Geltungsbereichen, die aufgrund der vorbereitenden Untersuchungen in den Plangebieten entstanden sind. Dadurch soll die Attraktivität der Stadt zum Wohnen, als auch als Wirtschaftsstandort verbessert werden. Hier finden Sie die Satzungen zu den Sanierungsgebieten.
Die Städtebauförderung unterstützt die Stadt Forchheim, mit ihren Fördergeldern, bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Errichtung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen. Das Sachgebiet Bauleitplanung, Stadtsanierung und Förderung ist zuständig für das Antragsverfahren der Finanzhilfen und die Verwendung der Mittel.
Unsere Beratungsangebote
- Abstimmung für bauliche Vorhaben in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der Stadt Forchheim
- Sanierungsrechtliche Genehmigung nach §§144 und 145 BauGB
- Beratung von Bauherren und Investoren bei baulichen Vorhaben in den Satzungsgebieten zu planungs- und sanierungsrechtlichen sowie gestaltungsrelevanten Zielstellungen
- Stellungnahmen zum Vorkaufsrecht nach §§ 24ff BauGB.