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Parkausweis beantragen

Bewohner- bzw. Sonderparkausweis beantragen

An Bewohnerinnen und Bewohner der vom Stadtrat festgelegten Straßenzüge der Innenstadt können sogenannte Bewohnerparkausweise ausgestellt werden. Diese berechtigen zum Parken auf den ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen.
 

Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss

  • den ersten Wohnsitz in einer der anspruchsberechtigten Zonen haben und
  • darf über keinen eigenen Stellplatz oder eine Garage verfügen.
     

Gültigkeit und Verlängerung

  • Die Ausweise sind jeweils für ein Jahr gültig.
  • Pro Person wird nur ein Ausweis ausgestellt.
  • Die Verlängerung muss jeweils neu beantragt werden. 
     

Gebühren

30 Euro pro Ausstellung


Parkausweise für Ärztinnen und Ärzte

Ärztinnen und Ärzte erhalten für dringende Krankenbesuche, wenn in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken.

Ein Krankenbesuch ist dann dringend, wenn die ärztliche Hilfe unaufschiebbar ist. Die Genehmigung gilt im Einzelfall nur für die notwendige Dauer des Krankenbesuchs. Der Verkehr darf nicht mehr als unvermeidbar behindert werden. Der Ausweis ist drei Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Sonderparkgenehmigung für Ärztinnen und Ärzte
  • Bestätigung des ärztlichen Kreisverbandes

Gebühren

60 Euro pro Ausstellung


Parkausweise für Mitarbeitende im Handwerk und in Sozialen Diensten

Im Handwerk oder im Sozialen Dienst Tätige können auf Antrag einen Ausweis erhalten, mit dem in Ausübung des Handwerks bzw. während der Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Personen bestimmte Parkerleichterungen im Stadtgebiet Forchheim in Anspruch genommen werden können. Die Ausweise gelten ein Jahr, eine Verlängerung muss jeweils neu beantragt werden. Pro Betrieb sind mehrere Ausweise möglich, desweiteren besteht die Möglichkeit bis zu drei Kennzeichen auf einem Ausweis einzutragen.

Voraussetzung für den Erhalt eines Handwerkerausweises

Eintrag in der Gewerberolle oder im Gewerberegister.
 

Gebühren

Handwerkerausweis: 80 Euro je Ausweis, bei mehreren Kennzeichen auf einem Ausweis erhöht sich die Gebühr um jeweils 15 Euro.

Voraussetzung für Mitarbeitende in Sozialen Diensten

Bescheinigung der sozialen Einrichtung, dass der Antragssteller bzw. die Antragstellerin im Sozialen Dienst zur Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Personen eingesetzt ist.


Gebühren

Soziale Dienste: 15 Euro je Ausweis

 


Parkausweis für Schwerbehinderte

Die Stadt Forchheim weist eine gewisse Anzahl von Schwerbehinderten-Parkplätzen für die Nutzung durch Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde aus. 

Diese sind mit einem blauen P-Schild und einem Zusatzschild mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet. Die Berechtigung zur Benutzung dieser besonders gekennzeichneten Stellflächen wird durch einen besonderen Parkausweis in blauer Farbe nachgewiesen (Schwerbehinderten-Parkausweis). Dieser Ausweis gilt EU-weit.

Der Ausweis muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen (z. B. auf dem Armaturenbrett).

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Parkerleichterung benötigen, können sich gegen Vorlage eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises einen kostenfreien Schwerbehinderten-Parkausweis ausstellen lassen.

 

Kontakt

Leitung

Herr Brütting
09191 714-340
 

Sachbearbeitung

Herr Gerstenberger
09191 714-373
 

Frau Hofmann
09191 714-377
 

Frau Dittrich
09191 714-227
 

Frau Kalb
09191 714-379
 

Frau Meier
09191 714-119
 

Frau Reis
09191 714-467
 

E-Mail- und Faxnummer

09191 714-354
ordnungsamt@forchheim.de 

Anschrift

Stadt Forchheim
Amt 13 - Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung
- Straßenverkehr, Brand- u. Katastrophenschutz -
Sattlertorstr. 5
91301 Forchheim

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