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Gewässerentwicklungsplan

Die Große Kreisstadt Forchheim hat im Jahr 2005 einen Gewässerentwicklungsplan (GEP) erstellen lassen. Dieser enthält in erster Linie Aussagen zu Gewässern III. Ordnung im Stadtgebiet. Das sind sowohl offene Bachläufe aber auch größere Grabensysteme. Oft fügen sich diese eher unauffällig ins Stadtgebiet ein – spielen aber für Ökologie und Hochwasserrückhalt eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Ein Gewässerentwicklungsplan ist der erste Schritt das von der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie geforderte Ziel eines „guten ökologischen Zustandes“ zu erreichen. Hier werden festgestellte Probleme definiert und notwendige Maßnahmen aufgezeigt.

Insgesamt wurden im Rahmen der Erstellung des Gewässerentwicklungsplanes 13 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von 24,5 km untersucht. 

Wasserrahmenrichtlinie - Zentrale Zielsetzungen in der europäischen Wasserpolitik

Die europäische Wasserpolitik wurde durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, RL 2000/60/EG) grundlegend reformiert. Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind darauf ausgerichtet, die Qualität der Gewässer in Europa zu verbessern und langfristig sicherzustellen.

Dazu gehören:

  • die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer,
  • die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen,
  • die Sicherstellung des Schutzes und der Verbesserung der aquatischen Lebensräume sowie
  • die Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung für Mensch und Umwelt.

Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Wasserressourcen in Europa zu schützen und zu erhalten, um eine gesunde Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten:
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 22.12.2000)

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt:
Gewässerbewirtschaftung nach Wasserrahmenrichtlinie

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung