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Sanierung & Gestaltung

Die städtebauliche Erneuerung ist eine langfristige Aufgabe der Stadtentwicklung. Sie hat das Ziel, bereits bebaute Gebiete zu verbessern und aufzuwerten. Dabei sollen erhaltenswerte Gebäude bewahrt, Wohn- und Arbeitsbedingungen verbessert und wirtschaftliche sowie ökologische Veränderungen begleitet werden. Die Maßnahmen können unterschiedliche Gebiete betreffen, zum Beispiel historische Stadtkerne, Wohnviertel aus verschiedenen Bauzeiten oder ehemalige Industrieflächen.

Zur Umsetzung von Maßnahmen der Stadterneuerung kann eine Gemeinde je nach Handlungsbedarf und Ortslage verschiedene Fördergebiete durch Satzungen oder Beschlüsse erlassen. Für den Beschluss eines neuen Fördergebietes muss die Stadt zunächst eine Untersuchung des Gebietes durchführen beispielsweise durch eine Vorbereitenden Untersuchung (VU) oder ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). Nach Absprache mit der Regierung kann anschließend für die untersuchten Gebiete ein Fördergebiet erlassen werden, wie ein Sanierungsgebiet, ein Stadtumbaugebiet oder auch ein Soziale Stadt Gebiet. Die genauen Fördervoraussetzungen und der Förderhöhen für Maßnahmen in diesen Fördergebieten wird durch die Richtlinien der Städtebauförderung geregelt.

Stadtsanierung

Die Stadtsanierung beschäftigt sich mit der Vorbereitung, Ausweisung, Abrechnung und Aufhebung von Sanierungsgebieten. Sanierungsmaß nahmen dienen der wesentlichen Verbesserung oder Umgestaltung eines Gebietes zur Behebung städtebaulicher Missstände. Zu den Aufgaben gehört zudem auch die Bereiche:
 

Städtebauförderung

Die Städtebauförderung unterstützt die Stadt Forchheim, mit ihren Fördergeldern, bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Errichtung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen. Das Sachgebiet Bauleitplanung, Stadtsanierung und Förderung ist zuständig für das Antragsverfahren der Finanzhilfen und die Verwendung der Mittel.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bereich Städtebauförderung.

Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten

Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstig.

Um die erhöhten Absetzungen für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung der Stadt Forchheim benötigt. Zur Erlangung dieser Bescheinigung ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Forchheim abzuschließen.

Mehr Informationen finden Sie auf folgenden Informationsflyer der Stadt (Download des Flyers).

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Sollen in einem Sanierungsgebiet bauliche Anlagen errichtet, abgerissen, verändert oder anders genutzt werden, bedarf es einer Genehmigung nach § 144 Abs. 1 BauGB. 

Bei baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben wird die Erteilung einer sanierungsrechlichen Genehmigung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Eine gesonderte Antragstellung ist in diesem Falle nicht erforderlich. Sollte ein Vorhaben Verfahrensfrei nach Bayrischen Bauordnungsrecht sein, kann trotzdem eine sanierungsrechtliche Genehmigung von Nöten sein. In diesen Fällen ist ein isolierter Antrag auf Sanierungsrechtliche Genehmigung (Antrag auf Sanierung) zu stellen.

Solange dies in der Sanierungssatzung nicht ausgeschlossen wurde, bedarf es nach § 144 Abs. 2 BauGB zudem insbesondere für folgende Rechtsvorgänge eine Genehmigung:

  • Veräußerung eines Grundstücks bzw. eines Erbbaurechts
  • Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
  • die Teilung eines Grundstücks

 

Sanierungsgebiete der Stadt Forchheim

Zur Behebung städtebaulicher Missstände werden im Stadtgebiet Sanierungsgebiete ausgewiesen. Zu unterscheiden ist zwischen den Sanierungsgebieten im Stadtkern (SAN V, VI, VII, VIII, IX, XI, Badstraße, Kaiserpfalz bis Rathaus) und den im östlichen Stadtteil gelegenen Gebieten "SAN Wiesentcenter" und „SAN Kellerwald“.

Umgriff und genaue Lage entnehmen Sie bitte dem Übersichtsplan "Sanierungsgebiete".

Des Weiteren können Sie die Sanierungsgebiete im Geoportal der Stadt Forchheim einsehen: Geoportal - Digitaler Zwilling

Satzungen und Aufhebungssatzungen Sanierungsgebiete der Stadt Forchheim