Das Volksbegehren in Bayern ist ein Instrument der direkten Demokratie, das es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, politische Entscheidungen auf Landesebene zu initiieren. Es gibt verschiedene Arten von Volksbegehren, darunter solche, die auf Gesetzesänderungen abzielen oder bestimmte politische Anliegen vorantreiben wollen.
Ausführliche Informationen über alle allgemeinen Fragen zu Volksbegehren und Volksentscheiden einschließlich der gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie in den Internetangeboten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und des Landeswahlleiters beim Bayerischen Landesamt für Statistik.