Zum Inhalt springen

Bauaktenregistratur - Einsicht nehmen

Eine Bauakte aus der Registratur beinhaltet alle Schriftstücke und Planzeichnungen im Bezug zu einem Flurstück oder Vorhaben.
 

Voraussetzungen

Eine Einsicht kann nur gestattet werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Diesen haben zum Beispiel:

  • Eigentümerinnen bzw. Eigentümer
  • Kaufinteressierte (mit Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin)
  • Weitere Bevollmächtigte durch den Eigentümer bzw. die Eigentümerin wie z.B. Architekten, Maklerinnen/Makler, Immobilienverwaltungen
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft vorbringen

Erforderliche Unterlagen

  • Das Eigentumsverhältnis ist durch einen entsprechenden Nachweis darzulegen wie z.B. Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid oder auch Kaufvertrag
  • gültiges Ausweisdokument bei Akteneinsicht
  • sofern Sie nicht die Eigentümer bzw. der Eigentümer sind benötigen Sie dessen/deren Vollmacht

Gebühren

Die Auskunft aus der Bauregistratur ist gebührenpflichtig. Die Kosten werden nach dem bayerischen Kostengesetz erhoben.