Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Forchheim bemüht sich um eine größtmögliche digitale Barrierefreiheit ihrer Website. Allen Nutzern soll, unabhängig von Einschränkungen aller Art, ein einfacher und leichter Zugang zum städtischen Online-Angebot www.forchheim.de ermöglicht werden.
Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.forchheim.de. Die technische Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde von der Abteilung Corporate Communication der Stadt Forchheim mithilfe der Softwaretools „Silktide“ und „Wave“ durchgeführt. Getestet wurden u.a. die Seiten „Startseite“, „Bürgerengagement und Ehrenamt“ und „Was erledige ich wo?“.
Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.2.
Die digitale Barrierefreiheit der Konformitätsstufe AA wurde im Wesentlichen erreicht. Aktuell gelten folgende Ausnahmen:
Farbkontrast
Die im Webdesign der Stadt Forchheim verwendeten Farben entsprechen nicht in allen Farbkombinationen den Anforderungen an eine kontrastreiche Darstellung.
Fehlende Beschriftungen für Formularfelder
In einigen wenigen Formularen werden nicht alle Felder korrekt durch eine zugehörige Beschriftung beschrieben.
Allgemeine Textlinks
Einige Textlinks enthalten die Formulierung "Weiterlesen" ohne eindeutige Zielangabe. Sofern mehrere gleichlautende Linkbezeichnungen auf einer Website eingebunden sind, können diese nur durch die vorausgehende Überschrift unterschieden werden.
Abfolge von Überschriften
Auf manchen Seiten wurde die strikte Abfolge von Überschriftengrößen (H1-H6) nicht durchgängig eingehalten.
Tabellen ohne Überschrift
Nicht alle gezeigten Tabellen verfügen aktuell über eine aussagekräftige Überschrift.
Benutzeransicht nicht skalierbar
Aufgrund der aktuellen Ausführung des META-Tags „viewport“ wird die Skalierung der Benutzeransicht unterbunden.
Keine Sprungmarken für Inhalt und Fußbereich
Die Website bietet keine versteckten Links an, um mittels Navigation via Tastatur o.ä. den Kopfbereich zu überspringen und direkt zum Inhalt oder Fußbereich zu gelangen.
Redaktionelle Inhalte
Die fachlichen Inhalte der Website werden durch eine Vielzahl dezentraler Redakteure verantwortet. Trotz Hinweisen auf eine möglichst barrierefreie Darstellung der Informationen können die Anforderungen im Einzelfall nicht oder nicht vollständig eingehalten werden.
Angebotenes Material
PDF-Dokumente, Flyer, Formulare, Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neugestaltet.
Verbesserung der Barrierefreiheit
Die digitale Barrierefreiheit wird zunehmend in der redaktionellen Bearbeitung der Website umgesetzt. Schrittweise verbessert sich somit auch auf diesem Weg die Zugänglichkeit des Online-Angebots.
Erstellung bzw. Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.09.2024 erstellt.
Barrieren melden und Informationen zur Barrierefreiheit anfordern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die Abteilung Corporate Communication der Stadt Forchheim.
Stadt Forchheim
Abteilung Corporate Communication
presse@forchheim.de
Sie haben weitergehende Fragen?
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Dieses Amt wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.