Als Träger der Regionalplanung im Gebiet Oberfranken-West ist der „Regionale Planungsverband Oberfranken-West“ dafür zuständig die räumliche Entwicklung der Region zu koordinieren sowie den Regionalplan zu erstellen und fortzuschreiben.
Die Region Oberfranken-West liegt im Norden Bayerns und umfasst im Regierungsbezirk Oberfranken die kreisfreien Städte Bamberg und Coburg sowie die Landkreise Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach und Lichtenfels.
Die Aufstellung des Regionalplans erfolgte in der Region Oberfranken-West in den 70er und 80er Jahren. Hauptaufgabe des Planungsverbands ist seither die Fortschreibung des Regionalplans, allerdings nicht mehr in seiner Gesamtheit, sondern in Teilbereichen - je nach den aktuellen Erfordernissen.
Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie"
In seiner Sitzung vom 7.11.2024 hat der Planungsausschuss des Regionalverbands beschlossen gemäß § 9 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 BayLplG, das Beteiligungsverfahren für die Änderung des Regionalplans Oberfranken-West, Fortschreibung des Kapitels B V 2.5.2 "Windenergie", durchzuführen.
Bis zum 30.05.2025 besteht Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West zu dieser Fortschreibung zu äußern.
Im Teilkapitel B V 2.5.2 „Windenergie“ des Regionalplans Oberfranken-West legt der Regionale Planungsverband Oberfranken-West Vorranggebiete für Windenergieanlagen fest.
Hintergrund dieser Fortschreibung ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), nach dem bis Ende 2027 1,1% sowie bis Ende 2032 mindestens 1,8% der Landesfläche Bayerns für die Nutzung der Windenergie an Land ausgewiesen werden müssen. Nach dem bayrischen Landesentwicklungsprogram (LEP) 2023 sind bis zum 31. Dezember 2027 zu der Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes für jede Region 1,1 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.
Werden diese Flächenziele nicht erreicht, verliert die Region seine Steuerungsmöglichkeiten und die aktuell geltenden landesspezifischen Abstandsflächen für Windkraftanlagen treten außer Kraft.
Einen Beitrag zum Erreichen dieses Flächenziels stellt auch das Gebiet 4304 – Untere Mark dar. Bei dem geplanten Vorranggebiet handelt sich um eine interkommunale Waldfläche der Gemeinden Hallerndorf und der Gemeinde Forchheim. Auf der Forchheimer Seite befindet sich diese Flächen teilweise im Eigentum des Freistaates Bayern (Gemarkung Untere Mark) und der Stadt Forchheim (Gemarkung Forchheim).
Beteiligungsplattform - Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
Weitere Informationen zu der Fortschreibung finden Sie auf der Interseite “Regionaler Planungsverband Oberfranken-West”.
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Stellungnahme und die dazugehörigen Dokumente, einfach per Dateiupload zu übermitteln: Beteiligungsplattform