Der Staat unterstützt Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen finanziell zu ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird von Bund und Land getragen und als Zuschuss gezahlt. Mieterinnen bzw. Mieter erhalten auf Antrag einen Mietzuschuss (auch bei Untermiete oder dauerhafter Aufnahme im Heim).
Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle haben die Möglichkeit, Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum zu beantragen.
Die zuständige Wohngeldbehörde in Forchheim ist das Landratsamt Forchheim “Fachbereich 22 - Sozialamt/Wohngeld”: Website des Landkreises Forchheim