Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Beschreibung
Die Stadtkasse wickelt den in- und ausländischen Zahlungsverkehr ab. Die Einnahmebuchhaltung verbucht Gutschriften auf den städtischen Konten und ist für die Eingabe von Einzugsermächtigungen (SEPA-Lastschriftmandat) zuständig. Die Stadtkasse übernimmt neben der kompletten Liquiditätsplanung und -steuerung auch die Bank- und Kontogeschäfte. Des Weiteren ist sie zuständig für die kurzfristige Geldanlagen.
Die Stadtkasse ist die Vollstreckungsbehörde der Stadt Forchheim. Bei unvollständigen oder ausstehenden Zahlungen leitet sie das Mahnverfahren ein. Wenn Zahlungen trotz vorheriger Mahnung nicht bei der Stadt beglichen werden, wird die Vollstreckungsstelle der Stadt Forchheim tätig. Da Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit weiteren Kosten verbunden sind, ist es unter Umständen sinnvoll sich frühzeitig mit der Vollstreckungsstelle in Verbindung zu setzen (Leitung Stadtkasse).
Die Stadtkasse stellt steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus.