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Erhaltungssatzungen

Erhaltungssatzungen in Forchheim

Was ist eine städtebauliche Erhaltungssatzung?

Eine städtebauliche Erhaltungssatzung dient dazu, die besondere städtebauliche Gestalt und Eigenart eines Gebietes zu bewahren. Durch diese können insbesondere das Ortsbild, die Stadtgestalt, das Landschaftsbild oder auch Gesamtanlagen städtebaulicher, geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung geschützt werden.

Sollen in einem Gebiet, für das eine Erhaltungssatzung besteht, bauliche Anlagen errichtet, abgerissen, verändert oder anders genutzt werden, bedarf es einer Genehmigung nach § 173 BauGB. 

Zu den genehmigungspflichtigen Bauvorhaben gehören insbesondere:

  • Abbruch bzw. Rückbau, auch Teilabbruch,
  • Änderung der äußeren Gestalt (durch bauliche Maßnahmen z. B. Wärmedämmung),
  • Erweiterung, Anbau und Aufstockung,
  • innere bauliche Änderung, auch Instandhaltungsarbeiten,
  • baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung,
  • Neuerrichtung.

Bei baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben wird die Einhaltung der Erhaltungssatzung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Eine gesonderte Antragstellung ist in diesem Falle nicht erforderlich.

Anschrift

Stadt Forchheim
Amt 61 - Stadt- und Verkehrsplanung
Birkenfelder Str. 2-4
91301 Forchheim

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