Zum Inhalt springen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Wiederholte förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Forchheim, Gebiet Forchheim-Reuth, „Am Sportplatz“ Kindertageseinrichtung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Anlass und Ziel der Planung
Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Flächen für den Gemeinbedarf für eine Kindertagesstätte, zur Deckung der Nachfrage an Betreuungsplätzen im Stadtteil Reuth. Die Änderung am Flächennutzungsplan erfolgt im Parallelverfahren nach 8 Absatz 3 BauGB.

Gemäß Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 07.02.2023 lag der Vorentwurf der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung, Gebiet Forchheim-Reuth, Bereich nördlich der Straßen „Am Sportplatz“ und „Hutstraße“ und östlich des Sportplatzes in der Zeit vom 27.03.2023 bis 28.04.2023 nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen wurden mit Schreiben vom 22.03.2023 hierüber benachrichtigt. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 28.04.2023 gegeben.

Anschließend lag der Entwurf der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung vom 06.02.2024 gemäß Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses bereits in der Zeit vom 04.03.2025 – 05.04.2024 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der förmlichen Beteiligung öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen wurden mit Schreiben vom 01.03.2024 hierüber benachrichtigt. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 05.04.2024 gegeben.

Aufgrund eines Formfehlers im veröffentlichten Bekanntmachungstext wird die Planfassung vom 06.02.2024 nach Stadtratsbeschluss vom 27.02.2025 unverändert wiederholt ausgelegt und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Alle bereits aus der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen zum Planentwurf behalten ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahren gleichwertig berücksichtigt und abgewogen.


Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 1,0 ha umfasst in der Gemarkung Reuth das Flst. Nr. 563/1 gesamt und die Flst. Nrn. 559/1 und 44/2 zum Teil und ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum Planentwurf vom 10.01.2024 zur Betrachtung der Schutzgüter: Biotope und Arten, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Erholung, Kultur und Sachgüter, Mensch
  • Die zu erwartenden Umweltauswirkungen durch den Verlust von Bodenfläche haben Auswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Wasser

Es liegen folgende, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen abgegebene Stellungnahmen
mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen vor:

  • Landratsamt Forchheim, Umweltschutz vom 24.04.2023 zu den Schutzgütern Boden
    und Mensch/Lärm
  • Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 25.04.2023 zum Schutzgut Wasser und Boden
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten vom 21.04.2023 zum
    Schutzgut Pflanzen
  • Stadtwerke Forchheim vom 28.03.2023 zum Schutzgut Wasser


Auslegungsunterlagen

2.1_FNPÄ  FO-Reuth Am Sportplatz_Entwurf
2.2_FNPÄ  FO-Reuth Am Sportplatz Begründung
2.3_FNPÄ  FO-Reuth Am Sportplatz Umweltbericht
3.1_FNPÄ FO-Reuth Am Sportplatz Verkehrsgutachten-Bericht
4.1 FNPÄ FO-Reuth Am Sportplatz Abwägungsergebnis §4.1
4.2 FNPÄ FO-Reuth Am Sportplatz Abwägungsergebnis §1.1


Auslegungszeitraum
Der Entwurf der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung kann mit der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen, Begründung und den Anlagen in der Zeit vom

31.03.2025 bis 02.05.2025

online/digital hier eingesehen werden.

Als zusätzlicher Bürgerservice liegen die Flächennutzungsplanänderung während des vorgenannten Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung auch während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts) öffentlich aus. Über den Inhalt der Auslegung wird durch Frau Seubert (09191 714-329) fernmündlich Auskunft erteilt. Ergänzend besteht die Möglichkeit, nach vorher erfolgter telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummer vor Ort persönlich Auskunft erteilt zu bekommen.

Jeder hat während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben. Es können Anregungen schriftlich, vorzugsweise elektronisch an planung@forchheim.de, vorgebracht oder während der Dienststunden nach vorheriger Vereinbarung zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden. 
Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Forchheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz: 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGV) i. v. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Hinweis zum Umgang bereits eingegangener Stellungnahmen:
Bereits in der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 04.03.2024 – 05.04.2024 eingegangene Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit und werden im Verfahren gleichwertig berücksichtigt und abgewogen.
 

Forchheim, den 11.03.2025
STADT FORCHHEIM

gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister

 

Anlagen zu 3.1  FNPÄ FO-Reuth Am Sportplatz Verkehrsgutachten-Bericht
 

B470

B470 Bestand

Forchheim B470 Bestand Vormittag

Forchheim B470 Bestand Nachmittag

B470 Nullfall

Forchheim B74 Nullfall Vormittag

Forchheim B74 Nullfall Nachmittag

B470 Planfall

Forchheim B74 Planfall Vormittag

Forchheim B74 Nullfall Nachmittags

Forchheim Hutstraße

Forchheim Hutstraße Bestand

Forchheim Hutstraße Bestand Vormittag

Forchheim Hutstraße Bestand Nachmittag

Forchheim Hutstraße Nullfall

Forchheim Hutstraße Nullfall Vormittag

Forchheim Hutstraße Nullfall Nachmittag

Forchheim Hutstraße Planfall

Forchheim Hutstraße Planfall Vormittag

Forchheim Hutstraße Planfall Vormittag