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Wichtig zu wissen

Hier finden Sie wertvolle Informationen und praktische Tipps, die privaten Haushalten, Unternehmen, Vereinen, Schulen und Kindergärten helfen, aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Gemeinsam können wir nachhaltige Lösungen entwickeln, um unsere Umwelt zu schützen und eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen zu sichern. Entdecken Sie unsere Ressourcen, Initiativen und Veranstaltungen, die Sie dabei unterstützen, umweltbewusste Entscheidungen zu treffen und Ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Lassen Sie uns gemeinsam einen positiven Beitrag leisten!

Für private Haushalte

CO2-Rechner

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wie Ihre persönliche CO2-Bilanz ist und an welchen Stellen Sie diese verbessern könnten?

Das Umweltbundesamt hat ein Online-Tool erstellt, mit dem Sie Ihre persönliche CO2-Bilanz mithilfe eines Schnellchecks abschätzen können. Der Schnellcheck dauert nur etwa 2 Minuten. Im Nachhinein bietet das Tool einen detaillierteren Check an. Probieren Sie es doch einfach mal aus!

Hier finden Sie den Link zum CO2-Rechner.

Energiespartipps zum direkten Umsetzen

Nicht nur der Klimawandel, sondern auch der aktuelle Energienotstand fordert unsere Gesellschaft heraus. Durch konsequentes und gemeinschaftliches Handeln können wir viel Energie einsparen und gleichzeitig unseren CO2-Fußabdruck reduzieren.

Wir, das Klimaschutzmanagement der Stadt Forchheim, haben Ihnen nachfolgend ein paar einfach umzusetzende Maßnahmen zusammengestellt, mit denen Sie Ihren Energieverbrauch und folglich auch die Kosten in Ihrem Haushalt ohne größeren Aufwand senken können:

  • Herkömmliche Leuchten durch LEDs ersetzen
  • Nur tatsächlich genutzte Räume heizen, über Nacht die Temperatur absenken und Heizkörper nicht mit Möbeln oder Gegenständen zustellen
  • Statt gekippter Fenster lieber regelmäßig stoßlüften und während des Lüftens Thermostatventile zurückdrehen
  • Türen (außer beim Lüften) geschlossen halten
  • Perlatoren und Wassersparduschkopf installieren
  • Elektrische Geräte nicht im Standby laufen lassen (z. B. auf Steckerleisten mit Kippschalter und/oder Zeitschaltung umrüsten)
  • Beim Verlassen des Raumes immer das Licht ausschalten
  • Kühlschrank auf niedrige Stufe einstellen (7°C reichen aus, um die Lebensmittel frisch zu halten) und das Gefrierfach regelmäßig abtauen
  • Kochen mit Deckel und Restwärme nutzen
  • Normal verschmutzte Wäsche bei 30 °C waschen und seltener den Trockner verwenden
  • Statt von Hand abzuspülen lieber eine volle Geschirrspülmaschine im ECO-Programm laufen lassen
  • Alte Stromfresser gegen neue energieeffizientere Geräte tauschen (EU-Energielabel beachten)

Weitere Tipps und Links zur Energieoptimierung

  • Weitere Tipps zur Energieoptimierung gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima in ihrer Energiespar-Kampagne "80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel"www.energiewechsel.de
  • Regional können Sie die Stadtwerke Forchheim mit Ihrem breitgefächerten Angebot zur kostensparenden Energieoptimierung beraten: Stadtwerke Forchheim - Energieberatung
  • Der Landkreis Forchheim bietet neben einem großen Informationsangebot auch Online-Kurse zum energieeffizienten Sanieren, Fördermöglichkeiten und Einsparpotential an: Landkreis Forchheim - Energie und Klima - Energieinformation
  • Im Youtube-Kanal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie zahlreiche Videos rund um Energiesparen und Klimaschutz.

Änderung des Art. 65 Abs. 3 Bayerische Bauordnung (Umsetzung RED II Richtlinie)

Am 1. März 2023 ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft getreten, die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 (im Folgenden: RED II) eine Ergänzung des Art. 65 BayBO um einen neuen Absatz 3 vorsieht. Mit dem neuen Art. 65 Abs. 3 BayBO werden die für das Bauordnungsrecht relevanten Art. 15 und 16 der Richtlinie umgesetzt. RED II zielt unter anderem darauf ab, Genehmigungsverfahren für den Bau, das Repowering und den Betrieb von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen effizient und für den Antragsteller weniger kompliziert zu gestalten und dadurch Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern.

Das Verfahrenshandbuch kann auf der Seite des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter Links unteren Bereich aufgerufen werden. 

Für Unternehmen

In den kommenden Jahren werden Unternehmen in Europa mit neuen Verpflichtungen konfrontiert, die vor allem die Förderung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz betreffen. Besonders Unternehmen in CO2-intensiven Branchen oder mit komplexen Lieferketten müssen sich auf erweiterte Berichtspflichten, strengere Sorgfaltsanforderungen und neue Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen einstellen. Um diesen Herausforderungen proaktiv zu begegnen, ist es ratsam, bereits frühzeitig interne Prozesse zu optimieren, das Personal gezielt fortzubilden und eine klare Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln. Dies wird nicht nur dabei helfen, die neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch langfristig Wettbewerbsvorteile zu schaffen, die Lebensqualität in der Kommune zu steigern und einen positiven Beitrag zur ökologischen Transformation zu leisten.
 

Nachhaltigkeitsreporting

Ab dem Jahr 2025 müssen nun auch mittelgroße Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte gemäß der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erstellen. 

Dies bedeutet die Offenlegung von umfassenden Informationen der Unternehmens-Nachhaltigkeitsstrategie sowie ökologische und soziale Auswirkungen des Unternehmens. Dafür werden erweiterte interne Strukturen und Prozesse notwendig. 

Betroffen sind Unternehmen auf die zwei der folgenden Kriterien zutreffen: 

  1. Mehr als 250 Mitarbeitende
  2. Umsatz von über 50 Mio. Euro
  3. Bilanzsumme von über 25 Mio. Euro
  4. Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – EU-Lieferkettengesetz

Bis spätestens Juli 2026 wird die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD) in nationales Recht umgesetzt, wodurch große Unternehmen (>1.000 Mitarbeitende, globaler Umsatz von über 450 Mio. Euro) zur Überprüfung ihrer Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltverstöße sowie zur Ergreifung von Maßnahmen zur Risikominimierung verpflichtet sind. 


Neben der Risikoanalyse und dem Ergreifen von Präventivmaßnahmen ist auch eine transparente Berichterstattung verpflichtend. 

  • Verpflichtende Einrichtung eines Energie- und Umweltmanagementsystems (EMAS) für weitere Unternehmen
  • Meldepflicht von relevanten Abwärmepotenzialen auf der Abwärmeplattform für Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch > 2,5 GWh
  • CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) 


Ab 2026: Inkrafttreten des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) für die Einfuhr von Eisen & Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff und Elektrizität sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse

Änderung des Art. 65 Abs. 3 Bayerische Bauordnung (Umsetzung RED II Richtlinie)

Am 1. März 2023 ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft getreten, die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 (im Folgenden: RED II) eine Ergänzung des Art. 65 BayBO um einen neuen Absatz 3 vorsieht. Mit dem neuen Art. 65 Abs. 3 BayBO werden die für das Bauordnungsrecht relevanten Art. 15 und 16 der Richtlinie umgesetzt. RED II zielt unter anderem darauf ab, Genehmigungsverfahren für den Bau, das Repowering und den Betrieb von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen effizient und für den Antragsteller weniger kompliziert zu gestalten und dadurch Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern.

Das Verfahrenshandbuch kann auf der Seite des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter Links unteren Bereich aufgerufen werden. 

Für alle

E-Tankstellen

Der "Ladeatlas Bayern" ist eine mobile Website auch für unterwegs: Öffnen Sie den Link des Ladeatlas auf Ihrem Smartphone und speichern Sie ihn als Link auf dem Homescreen des Telefons. Live-Daten, Linkstart, StatusMelden und Feedback stehen Ihnen dann mobil zur Verfügung

Das Klimaschutzmanagement der Stadt Forchheim wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.