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Gastschulwesen

Alle Kinder müssen grundsätzlich die öffentliche Grund- und Mittelschule besuchen, in deren Schulsprengel sie wohnen. Die sogenannten jeweiligen Schulsprengel bestimmt die Bezirksregierung Oberfranken für jede Grund- und Mittelschule als ein räumlich abgegrenztes Gebiet. Auskünfte, welche die zuständige Sprengelschule ist, erteilt das Amt für Jugend, Bildung, Sport und Soziales der Stadt Forchheim.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule bzw. Mittelschule gestattet werden. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Den Antrag erhalten Sie entweder im Sekretariat der jeweiligen Schule oder als Download auf dieser Seite. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie entweder bei der zuständigen Sprengelschule, der Gastschule oder bei der Stadt Forchheim abgeben. Nach der Entscheidung über den Gastschulantrag erhalten Sie einen Gastschulbescheid für Ihr Kind.

Die Entscheidung über ein sogenanntes Gastschulverhältnis trifft die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Schülerinnen und Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger der aufnehmenden Schule. Grundsätzlich kann die Genehmigung über ein Gastschulverhältnis jeweils zum Schuljahresende widerrufen werden, sobald die zwingenden persönlichen Gründe nicht mehr vorliegen (Art. 43 BayEUG).

Wichtig: Im Rahmen des Besuchs einer Gastschule müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen selbst für eine evtl. notwendige Schülerbeförderung sorgen.

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Mehr Informationen zum Gastschulwesen finden Sie im BayernPortal:
Gastschulwesen