Wie gleichen wir Eingriffe in die Natur aus?
Für Eingriffe in Natur- und Landschaft muss in den meisten Fällen ein Ausgleich durch gezielte ökologische Aufwertung geeigneter Flächen und deren konsequente Pflege geschaffen werden, oft auch außerhalb des Eingriffsgebietes. Die Stadt Forchheim ist deshalb kontinuierlich am Erwerb von Flächen interessiert, die zur Nutzung als Kompensationsfläche geeignet sind.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Forchheim ist Aufsichtsbehörde und prüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach Bundes Naturschutzgesetz (BNatSchG) und Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG).
Der Erhalt der Artenvielfalt ist uns wichtig
Besonders bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder beim Gebäudeabriss müssen artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden, z. B. wenn Gebäude von bestimmten Tierarten regelmäßig als Lebensstätte genutzt werden.
Meist sind das gesetzlich geschützte Vogelarten wie z.B. Weißstorch, Mauersegler, Schwalben und Dohlen oder diverse Fledermausarten. Durch sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) müssen schon im Vorfeld von Eingriffen Ersatzquartiere im näheren Umfeld angeboten werden. Damit die Gebäude auch nach der Sanierung wieder für die Tierarten nutzbar sind gibt es verschiedene Maßnahmen, durch die mit wenig Aufwand viel für die Erhaltung der städtischen Fauna getan werden kann, wie z.B. durch das Anbringen von Nisthilfen für Fledermäuse und für an Gebäuden brütende Vogelarten.
Fledermaustürme am Weingartssteig
Am Weingartsteig, im Forchheimer Stadtteil Burk, wurde 2020 ein neues Baugebiet für rund 40 Wohneinheiten mit landschaftlich geprägtem Charakter ausgewiesen. Das Wochenend- und Erholungsgebiet ist reich an Strukturen und Gehölzen, ein Teil davon wurde auch als zu erhalten im Bebauungsplan festgesetzt, um den Charakter des Gebiets nicht ganz zu verändern.
Durch die Bebauung wurden einige Quartiere für Fledermäuse und Vögel überbaut oder abgerissen (Gehölze, Schuppen, Holzstapel). Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist die Stadt verpflichtet, Ersatzquartiere dafür bereitzustellen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen – CEF). Als Ersatzquartiere wurden drei Fledermaustürme für die verschiedene Fledermausarten, darunter Abendsegler, Zwergfledermaus und Bechsteinfledermaus, errichtet.