Die Große Kreisstadt Forchheim ist als Untere Denkmalschutzbehörde zuständig für die Prüfung aller denkmalschutzrechtlichen Anträge im Stadtgebiet Forchheim (einschließlich der Ortsteile).
Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis müssen Sie daher an die Stadt Forchheim richten.
Photovoltaik-/Solarthermieanlagen im denkmalgeschützten Ensemblebereich der Stadt Forchheim und auf Einzeldenkmälern
Die historische Innenstadt von Forchheim ist unter der Nummer E-4-74-126-8 als „Ensemble Altstadt Forchheim“ (bez. „Ensemble“) in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege eingetragen. Die bestehende Dachlandschaft ist ein wichtiger Bestandteil des denkmalgeschützten Bereiches. Zudem gibt es zahlreiche Baudenkmäler auch außerhalb des Ensembles.
Aufgrund von gesetzlichen Anpassungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wurde u. a. auch die Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen in denkmalgeschützten Bereichen erleichtert. Um das Erscheinungsbild des Ensembles und von Einzelbaudenkmälern zu erhalten, sind Rahmenbedingungen erforderlich, die eine Erlaubnisfähigkeit für solche Anlagen herstellen. Die Errichtung, die Änderung, der Umbau, die Erweiterung und die Ersetzung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im Ensemble, auf Baudenkmälern sowie in der unmittelbaren Nähe von Baudenkmälern ist nach Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) auch weiterhin erlaubnispflichtig.
Die Satzung über die Gestaltung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im Denkmalbereich (Stand 26.11.2024) gilt für alle Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, die sich auf der Dachfläche von Gebäuden im Bereich des in der Denkmalliste eingetragenen Ensembles der Stadt Forchheim sowie auf in der Denkmalliste eingetragenen Einzelbaudenkmälern neu errichtet, geändert, umgebaut, erweitert oder ersetzt werden sollen.
Der unten stehenden Ampelkarte können Sie entnehmen, in welchen Bereichen Photovoltaik-/ Solarthermieanlagen möglich sind und in welchen nicht.
Checkliste für Bauherren und Planer
In der folgenden Checkliste sind alle Informationen rund um die in der Satzung festgelegten Rahmenbedingungen und die Antragstellung zu finden. Bitte beachten Sie bei der Planung die Brandschutzanforderungen nach Art. 30 Abs. 5 BayBO.
Rahmenbedingungen, die eine Erlaubnisfähigkeit herstellen:
- Anlage als geschlossene Fläche
- dunkle, einheitliche Module mit gleichfarbiger Umrandung
- unauffällige Befestigungshilfe
- an vorhandenen Gegebenheiten angepasst, nicht überstehend (z. B. an Traufe, First oder ein Ortgang)
- nicht aufgeständert, sondern ausschließlich in der Dachfläche liegend
- Abstand zur Dachfläche möglichst gering
- in die Dachfläche integrierten Module sind im Einzelfall in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde möglich
- Berücksichtigung des Solarpotenzialkataster im Digitalen Zwilling auf der Website der Stadt Forchheim
- Beginn der Baumaßnahmen erst nach Erlaubniserteilug.
- Abweichungen: Im Einzelfall können Balkonkraftwerke im rückwärtigen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus nicht einsehbaren Bereich nach Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens (Vorlage im Bauausschuss) erlaubnisfähig sein (nach Art. 63 BayBO).
Benötigte Unterlagen für die Antragsprüfung in mindestens zweifacher Ausfertigung:
- ausgefüllter Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gem. Art. 6 BayDSchG (Formulare)
- Lageplan im Maßstab 1:1000 (Ausdruck aus dem Bayernatlas)
- Detaillierter Belegungsplan der Module auf der Dachfläche des Gebäudes; durch die ausfüh-rende Fachfirma erstellt.
- Hersteller-Datenblatt der geplanten Module.