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Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über das Schulwegkostenfreiheitsgesetz und in der Schülerbeförderungsverordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung geregelt. Diese umfasst die Beförderung zu öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen, zu öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen und Berufsschulen.

Der Schulweg muss dabei länger als 2 Kilometer (Jahrgangsstufe 1-4) bzw. 3 Kilometer (ab Jahrgangsstufe 5) sein. Schülerinnen und Schüler von der 11. Jahrgangsstufe an, sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Teilzeit haben keinen Anspruch auf Beförderung, aber auf die Erstattung der Schulwegkosten, die die festgelegte Eigenbeteiligung pro Familie und Schuljahr übersteigt.

Für Auskünfte rund um das Thema Schülerbeförderung in der Stadt sowie dem Landkreis Forchheim können Sie sich gerne auf der Internetseite des Landratsamts Forchheim informieren.

FAQs zur Schülerbeförderung

Fragen und Antworten rund um das Thema Schülerbeförderung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts Forchheim: FAQs Schülerbeförderung

Kostenfreiheit des Schulweges - Beförderungspflicht

Hier finden Sie Informationen zur Beförderungspflicht für Schüler*innen: Beförderungspflicht - Landkreis Forchheim

Kostenfreiheit des Schulwegs - Erstattungsanspruch

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Erstattungsanspruch im Rahmen der Schülerbeförderung: Erstattungsanspruch - Landkreis Forchheim

Kontakt

Landratsamt Forchheim

Fachbereich 25 - Öffentlicher Personennahverkehr/Schülerbeförderung
Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

09191 86-2501 oder -2506
09191 86-882500
oepnv@lra-fo.de