Zum Inhalt springen

Veranstaltungsanmeldung

Bei Veranstaltungen werden in der Regel durch das Urheberrecht geschützte Werke vorgetragen oder abgespielt. Erfolgt dies nicht durch die Urheberin oder den Urheber selbst, muss für die Nutzung dieser Werke gezahlt werden. Urheber können Autoren, Komponisten, Liedetexter oder (Musik-)Verlage sein. Verwertungsgesellschaften vertreten die Nutzungsrechte bestimmter Urheberinnen und Urheber. Musikalische Veranstaltungen müssen daher ggf. bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) angemeldet werden.