Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuell laufenden Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit den zugehörigen Dokumenten.
Allgemeine Hinweise zum Verfahren
Das Baugesetzbuch sieht im Regelverfahren zwei Stufen für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren vor.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Öffentlichkeit muss möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen einer Planung informiert werden.
Dabei können Hinweise und Anregungen zur Planung postalisch, per E-Mail oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung erklärt werden. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.
Die frühzeitige Beteiligung kann beispielsweise in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung und/oder in Form einer Offenlegung der vorhandenen Planunterlagen erfolgen. Öffentliche Auslegungen bzw. Informationsveranstaltungen werden rechtzeitig mit Angaben zu Ort und Fristen der frühzeitigen Beteiligung im Amtsblatt Forchheimer Stadtanzeiger bekannt gemacht.
Die jeweiligen Unterlagen und Kontaktdaten zu den aktuellen Auslegungen finden Sie nachfolgend zur Einsichtnahme.
Formale Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Entwurf eines Bauleitplanes muss mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer eines Monats oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich ausgelegt werden. Über den Zeitraum und Ort der Öffentlichen Auslegung informieren wir Sie rechtzeitig im Amtsblatt Forchheimer Stadtanzeiger und stellen Ihnen die Auslegungsunterlagen nachfolgend auch digital zur Verfügung.
Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an planung@forchheim.de, oder während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB) dabei unberücksichtigt bleiben.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadt Forchheim im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB geprüft. Die Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der weitere bekannten privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Mitunter können sich dabei Planänderungen ergeben. Die Öffentliche Auslegung wird gegebenenfalls wiederholt.
Dem Stadtrat wird zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan das Ergebnis der Abwägung vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen das Abwägungsergebnis ihrer Stellungnahme schriftlich mit.
Einsichtnahme zu aktuellen Bauvorhaben bei der Stadtverwaltung
Sie haben die Möglichkeit sich hier online über die aktuell laufenden Öffentlichkeitsbeteiligungen zu informieren.
Weiterhin befinden sich im Gebäude des Stadtbauamtes Aushangtafeln (Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts, gläserne Tür, Eingang zum Stadtplanungsamt), an denen - im Zeitraum der jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligung - während der allgemein bekannten Dienststunden aktuell im Verfahren befindliche Bauleitpläne zur Einsichtnahme aushängen.
Über den Inhalt der Auslegung wird auch telefonisch Auskunft erteilt. Persönliche Kontakte für die Bauleitplanung finden Sie nachfolgend. Die jeweils zuständigen Sachbearbeitungen werden in den Verfahren genannt.
Ergänzend besteht für Sie die Möglichkeit, sich nach vorher erfolgter telefonischer Terminvereinbarung, vor Ort persönlich zu informieren.