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Kinderreisepass

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024!

Wir bitten um Beachtung, dass ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Bei Bedarf müssen künftig auch für Kinder unter 12 Jahren - je nach Reiseziel - Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden.

Gerne können Sie für einen Besuch im Einwohnermeldeamt auch vorab online einen Termin vereinbaren:

Online-Terminvereinbarung
 

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit von Kinderreisepässen im Ausland

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinderreisepässe, deren Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist, nicht von allen Staaten dieser Welt als Reisedokument anerkannt wird. Vor Antritt einer Reise haben sich daher die Eltern zu vergewissern, ob der Staat, in den die Familie mit dem Kind einreisen möchte, den Kinderreisepass auch akzeptiert.


Wo kann ich mich informieren?

Auskünfte zur Akzeptanz von Kinderreisepässen im Ausland erhalten Sie:

  • bei Reisebüros
  • beim Auswärtigen Amt
    Informationen gibt es dazu auf der Internetseite Auswärtiges Amt unter dem Link "Länder- und Reiseinformationen". Hier können Sie den gewünschten Ländernamen eingeben und anschließend den Link "Einreisebestimmungen" aufrufen.
  • bei der jeweiligen ausländischen Botschaft bzw. Konsulat.