Da die Grabmale Umwelteinflüssen und anderen Einwirkungen ausgesetzt sind und die Nutzung und Pflege der Grabstätten deren Standsicherheit beeinträchtigen können, ist die Standsicherheit von Grabmalanlagen entsprechend der Vorgabe der Bestattungs- und Friedhofssatzung § 24 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 2 der Stadt Forchhheim zu prüfen.
Die BIV-Richtlinie „Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ von Mai 2017, Abschnitt 2.3, schreibt vor, die Standsicherheitsprüfung jährlich nach der Frostperiode durchzuführen.
Wir informieren Sie deshalb, dass das Friedhofsamt beginnend ab 02.05.2023 diese vorgeschriebene, jährliche Standsicherheitsprüfung auf allen sechs städtischen Friedhöfen durchführen wird.