Der Totensonntag gehört zu den sogenannten stillen Feiertagen, die nach dem Feiertagsgesetz besonderen Schutz genießen. Geregelt ist dies im bayerischen "Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage". Dies besagt, dass öffentliche "Unterhaltungsveranstaltungen" an Stillen Tagen nur dann erlaubt sind, wenn der ernste Charakter gewahrt ist.
Das Gedenken an die Verstorbenen am Totensonntag kann in Stille geschehen oder vielleicht auch in fröhlicher Erinnerung. Wenn Momente gemeinsamer Zeit wach und vielleicht Fotoalben angeschaut werden. Jede Familie hat da ihre ganz eigenen Rituale. Da folgt mitunter nach dem gemeinsamen Gang zum Friedhof auch ein gemeinsames Plätzchenbacken. So wie es Oma immer gemacht hat am letzten Sonntag im Kirchenjahr, damit zum 1. Advent alles bereitsteht.
Der Totensonntag heißt auch Ewigkeitssonntag, ein Name, der Zuversicht in sich trägt! Der Tod ist zwar unwiderruflich das Ende des irdischen Lebens, aber nach unserem christlichen Glauben auch der Wechsel in eine andere Form des Daseins. Vielleicht ist ja gerade am Ewigkeitssonntag der richtige Tag, sich der Vergänglichkeit bewusst zu werden und das Leben als das zu betrachten, was es ist: Ein Geschenk. Machen wir was draus!
Ihr
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister