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Förmliche Beteiligung - Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 2/6-4, Gewerbegebiet Forchheim Nord, „Breite Süd“

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 2/6-4 (Neuaufstellung) Gebiet Forchheim Nord, Bereich nördlich Polizei, zwischen Eggolsheimer Weg und Kaiser-Heinrich-Straße, Gewerbegebiet „Breite Süd“



Anlass und Ziel der Planung

Gemäß Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 04.06.2019 lag der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 2/6-4 (Neuaufstellung) Gebiet Forchheim Nord, Bereich nördlich Polizei, zwischen Eggolsheimer Weg und Kaiser-Heinrich-Straße, Gewerbegebiet „Breite Süd“ in der Zeit vom 08.07.2019 bis 05.08.2019 nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen wurden mit Schreiben vom 08.07.2019 hierüber benachrichtigt. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 05.08.2019 gegeben. Die Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 8-10 BauGB.

Der Planentwurf in der Fassung vom 14.01.2025 wurde vom Planungs- und Umweltaus-schuss der Stadt Forchheim in der Sitzung am 11.03.2025 für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Ziel der Planung ist hier Flächen für Handwerksbetriebe anzubieten.


Räumlicher Geltungsbereich

Der verkleinerte räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 3,8 ha umfasst in der Gemarkung Forchheim die FlNr. 989, 990, 991,993, 995, 995/3, 996/2, 997/1, 998, 998/2, 998/3 (teilw.), 999, 1000, 1001, 1002 und 1008 (teilw.) und ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum Planentwurf vom 14.01.2025 mit einer Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen zu den Schutzgütern Klima und Lufthygiene, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen/ biologische Vielfalt, Mensch, Orts- und Landschaftsbild, Kultur und Sachgüter
  • Die zu erwartenden Umweltauswirkungen werden vor allem für das Schutzgut Boden sowie Kultur und Sachgüter aufgrund der Lage im Bodendenkmalbereich als hoch eingestuft
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung oder Verringerung bzw. zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen durch Kompensationsflächen und -Maßnahmen

Es liegen folgende, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen vor:

  • Untere Wasserrechtsbehörde vom 19.07.2019 zum Schutzgut Wasser (dezentrale Regenwasserversickerung)
  • Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 18.07.2019 zum Schutzgut Wasser und Boden
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 01.08.2019 zum Bodendenkmal D-4-6232-0090
  • Bayerischer Bauernverband vom 26.07.2019 zum Schutzgut Grund und Boden
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg vom 02.08.2019 zu den Schutzgütern Boden und Mensch (Immission)
  • Staatliches Bauamt Bamberg vom 02.08.2019 zum Schutzgut Mensch (Immissionsschutz)
  • Landratsamt Forchheim FB 44 Immissionsschutz vom 05.08.2019 zu den Schutzgütern Boden und Mensch (Immission)

 

Auslegungszeitraum

Der Entwurf der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung kann mit der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen, Begründung und den Anlagen in der Zeit vom
28.04.2025 – 30.05.2025
auf dieser Seite online/digital eingesehen werden.

Als zusätzlicher Bürgerservice liegt der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 2/6-4 während des vorgenannten Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung auch während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts) öffentlich aus. Über den Inhalt der Auslegung wird durch Frau Seubert (09191 714-329) fernmündlich Auskunft erteilt. Ergänzend besteht die Möglichkeit, nach vorher erfolgter telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummer vor Ort persönlich Auskunft erteilt zu bekommen. Jeder hat während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben. Es können Anregungen schriftlich, vorzugsweise elektronisch an planung(at)forchheim.de , vorgebracht oder während der Dienststunden nach vorheriger Vereinbarung zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden. Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 2/6-4 unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Forchheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGV) i. v. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Forchheim, den 14.04.2025
STADT FORCHHEIM

gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister