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Winterdienst

Um Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz zu vermeiden, haben alle Eigentümer (sowohl Vorder- als auch Hinteranlieger) von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden, die auf sie entfallenden Flächen der Gehbahnen (Sicherungsfläche) der öffentlichen Straßen, die an ihr Grundstück grenzen oder dieses mittelbar erschließen bei Schnee, Schneeglätte oder Eisbildung auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Das bedeutet, dass Anlieger die Sicherung der Gehbahnen im Winter in eigener Verantwortung durchführen müssen. 

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) müssen neben der Gehbahn so gelagert werden, dass sie nicht den Verkehr gefährden oder erschweren. Sollte das nicht möglich sein, ist das Räumgut durch die Vorder- und Hinteranlieger spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Stadt Forchheim stellt für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege müssen bei der Räumung freigehalten werden.

Der Winterdienst für die Sicherungsfläche ist von den Vorder- und Hinteranliegern an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr durchzuführen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.

Bei Schnee, Reif- und Eisglätte soll mit geeigneten abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt, jedoch nicht mit Tausalzen oder ätzenden Mitteln gestreut werden. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz erlaubt.

Die Stadt Forchheim führt den Straßenwinterdienst als differenzierten und umweltfreundlichen Winterdienst auf öffentlichen Straßen aus. Dabei wurden Streugebiete ausgewiesen mit verschiedenen Dringlichkeitsstufen. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen vorrangig gestreut und bei Schneefall geräumt werden.