Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.
Anzeigefrist
Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Beginn des Wanderlagers vorliegen.
Was muss angezeigt werden?
Die Anzeige kann formlos erfolgen, muss aber folgende Mindestinhalte aufweisen:
- Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
- Name und Anschrift des Veranstalters
- Name und Anschrift desjenigen auf dessen Rechnung die Waren vertrieben werden
- Art der öffentlichen Ankündigung (z. B. Prospekte, Zeitungsanzeige o. ä.)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Wortlaut der öffentlichen Ankündigung (Kopie der Prospekte, Muster der Zeitungsanzeige)
- Reisegewerbekarte des Veranstaltungsleiters vor Ort
- Ggf. Reisegewerbekarte / Gewerbeanmeldung des Gewerbetreibenden
Kosten
Die Bestätigung der Durchführung eines Wanderlagers ist gebührenfrei.
Die Ablehnung eines Wanderlagers ist mit Kosten i.H.v. 30,00 - 300,00 Euro verbunden.