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Straßenverkehr – Ausnahmegenehmigung von allgemeinen Verkehrsregeln der StVO beantragen

Die Straßenverkehrsbehörde kann Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Ausnahmegenehmigung von allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung befreien. Darunter fallen u.a. Ausnahmen von Halt- und Parkverboten, Zonenhalteverboten, zum Parken ohne Gebührenzahlung oder auch von Verboten des Befahrens.

Anschrift

Stadt Forchheim
Amt 13 - Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung
- Straßenverkehr, Brand- u. Katastrophenschutz -
Sattlertorstr. 5
91301 Forchheim

Adresse auf Google Maps 

Leitung

Herr Brütting
09191 714-340
 

Herr Gerstenberger
09191 714-373
 

Frau Dittrich
09191 714-227