Die Straßenverkehrsbehörde kann Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Ausnahmegenehmigung von allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung befreien. Darunter fallen u.a. Ausnahmen von Halt- und Parkverboten, Zonenhalteverboten, zum Parken ohne Gebührenzahlung oder auch von Verboten des Befahrens.
Straßenverkehr – Ausnahmegenehmigung von allgemeinen Verkehrsregeln der StVO beantragen
Anschrift
Stadt Forchheim
Amt 13 - Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung
- Straßenverkehr, Brand- u. Katastrophenschutz -
Sattlertorstr. 5
91301 Forchheim
Leitung
Herr Brütting
09191 714-340
Herr Gerstenberger
09191 714-373
Frau Dittrich
09191 714-227