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Straßenreinigungsgebühr

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Forchheim verpflichtet die Eigentümer von Grundstücken, die diesen zugeordneten Flächen der öffentlichen Straße zu reinigen und Gehbahnen im Winter in einem sicheren Zustand zu halten.

Für Ihre städtischen Leistungen erhebt die Stadt Forchheim Gebühren nach der Straßenreinigungssatzung. Maßstab für die Berechnung ist grundsätzlich die Frontlänge, mit der das betreffende Grundstück an eine öffentliche Straße angrenzt und die jeweilige Reinigungsklasse.

Bei der Straßenreinigung sollen die anfallenden Kosten durch die Erhebung der Gebühr gedeckt werden. Ein Gewinn wird hierbei nicht erzielt.
 

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu den Straßenreingungsgebühren, wenden Sie sich bitte an das Steueramt. Nähere Auskünfte zur Straßenreinigung erteilt der städtische Bauhof.