Saubere Straßen Wege und Plätze - das wünschen sich Viele. Täglich engagieren sich die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs für ein sauberes Forchheim.
Die Stadt Forchheim optimiert diese Prozesse fortlaufend, um möglichst umweltschonend, effizient und kostengünstig die Straßenreinigungsleistungen und -sicherungen zu erbringen. Dazu gehört auch der differenzierte Winterdienst, den die Stadt seit Jahren durchführt (siehe “Winterdienst; Durchführung”).
Doch diese umfangreiche Aufgabe, kann von der Stadt Forchheim nicht alleine gestemmt werden - hier sind alle gefragt und müssen ihren Beitrag dazu leisten. Für die Regelungen der Themen Straßenreinigung und Winterdienst mit einer Räum- und Streupflicht der Anlieger wurden von der Stadt Forchheim Satzungen und Verordnung erlassen.
Bitte helfen Sie mit und unterstützen uns dabei!
FAQs - häufige Fragen und Antworten zum Thema Straßenreinigung
Wer muss reinigen?
Durch die Reinigungs- und Sicherheitsverordnung verpflichtet die Stadt Forchheim alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (auch die sogenannten Hinterlieger), die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie mittelbar erschlossen werden, die auf sie entfallenden Reinigungsflächen der öffentlichen Straßen und Gehwege auf eigene Kosten zu reinigen.
Die Stadt unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen mit dem regelmäßigen Einsatz von städtischen Kehrmaschinen.
Wo und wie häufig muss gereinigt werden?
Das Anschlussgebiet umfasst alle im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungssatzung) aufgeführten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die den Reinigungsklassen I bis III zugeordnet sind.
Die Reinigungsklasse ist auf dem Grundsteuerbescheid vermerkt. Die Zuordnung zu einer der Reinigungsklassen ist maßgebend, welche Teile der Straße durch die Reinigungspflichtigen zu säubern sind.
Einstufung der Reinigungsklassen
- Reinigungsklasse I: Reinigung 1x wöchentlich (geringes Reinigungsbedürfnis)
- Reinigungsklasse II: Reinigung 2x wöchentlich (normales Reinigungsbedürfnis)
- Reinigungsklasse III: Reinigung 3x wöchentlich (erhöhtes Reinigungsbedürfnis); bei den mit „X“ gekennzeichneten Straßen erfolgt auch die Reinigung der Gehbahnen durch den städtischen Straßenreinigungsdienst.
Was muss gereinigt werden?
Die folgenden Arbeiten haben die Eigentümer oder Besitzer (Vorder- und Hinteranlieger), auf den im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen innerhalb der zugewiesenen Reinigungsfläche (§6 Straßenreinigungssatzung), vorzunehmen:
- Kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat entfernen und entsorgen (soweit eine Entsorgung in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier, Restmüll oder in den Wertstoffcontainern möglich ist.
- Entfernung und Entsorgung von Müll auf den Grünstreifen.
- Reinigung bei Laubfall im Herbst (vor allem bei feuchter Witterung, wenn von einer Verkehrsgefährdung auszugehen ist).
- Jäten von Gras, Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.
- Nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, müssen die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freigemachen werden, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche liegen.
Wann werden die Straßenreinigungsgebühren fällig?
Für ihre Leistungen erhebt die Stadt Forchheim Gebühren nach der Straßenreinigungssatzung. Maßstab für die Berechnung ist grundsätzlich die Frontlänge, mit der das betreffende Grundstück an eine öffentliche Straße angrenzt und die jeweilige Reinigungsklasse. Bei der Straßenreinigung sollen die anfallenden Kosten durch die Erhebung der Gebühr gedeckt werden. Ein Gewinn wird hierbei nicht erzielt.
Die Abrechnungstermine sind jeweils auf den Bescheiden hinterlegt. Diese sind (immer jährlich) am:
- 15.02.,
- 15.05.,
- 15.08.
- und 15.11.
Wie kann ich meine Rechnungen bargeldlos begleichen?
Regelmäßig anfallende Zahlungen wie die Grundabgaben (u.a. Straßenreinigungsgebühren) können mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens einfach bargeldlos beglichen werden. Sie müssen sich nicht mehr um die Zahlung kümmern und zahlen immer pünktlich. Mit dem SEPA-Mandat für die Stadt Forchheim können Sie die Grundsteuer automatisch per Lastschrift bezahlen: Einfach downloaden, ausdrucken, ausfüllen und zurückschicken an:
Stadtkasse Forchheim
St.-Martin-Straße 8
91301 Forchheim