Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen sind verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Person oder Behörde vorzulegen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur durch eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erfolgen. Bei Personen unter 18 Jahren ist der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses von der künftigen Inhaberin bzw. Inhaber und von beiden Elternteilen - soweit sorgeberechtigt - zu stellen. Zur Antragstellung muss mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein und sich ausweisen können. Eine entsprechende Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elterteils muss von diesen unterschrieben und unter Vorlage des jeweiligen Personalausweises bzw. Reisepasses ebenfalls zur Antragstellung vorgelegt werden. Die Zustimmungserklärung befindet sich nebenstehend unter Formulare zum Ausdruck oder ist direkt beim Einwohnermeldeamt erhältlich.
Bei Kindern, deren Eltern weder miteinander verheiratet noch geschieden sind und bei denen die elterliche Sorge nur einem Elternteil zusteht, ist (alternativ zur Zustimmungserklärung des anderen Elternteiles) eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes vorzulegen, dass keine gemeinsame Sorge beantragt wurde.
Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteiles erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist vorzulegen. Wurde über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden, ist die Rechtskraft des Urteils nachzuweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung bringen Sie bitte zum Nachweis der Identität folgende Unterlagen mitzubringen:
- den bisherigen Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass und
- ein biometrisches Lichtbild mit. (Achtung: gesetzliche Änderung zum 01. Mai 2025!)
- eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde oder Familienstammbuch)
Änderung zum 01. Mai 2025 zur Passbilderstellung!
Wenn Sie ab dem 01. Mai 2025 einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten, brauchen Sie kein Passfoto mehr mitzubringen. Ab diesem Zeitpunkt sind papierbasierte Passbilder aufgrund einer rechtlichen Änderung für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen etc. (hoheitlichen Identitätsdokumenten) nicht mehr zugelassen.
Wie kommen Sie ab dem 01.Mai 2025 an Ihr digitales Lichtbild?
Entsprechende Dienstleister (z.B. Fotostudios, selbständige Fotografen, etc.), welche vom Bundesministerium des Innern und für Heimat entsprechend zertifiziert sind und mit einer gesicherten Cloud arbeiten, erstellen Ihnen die digitalen Lichtbilder und händigen Ihnen im Anschluss einen QR-Code zum Einscannen für die Behörde aus, bei der Sie Ihren Antrag auf ein Ausweisdokument stellen.
Unter dem folgenden Link haben Sie Einsicht auf zertifizierte Fotodienstleister in der Umgebung: alfo-Passbild
Auch die Stadt Forchheim wird mit einem entsprechenden Lichtbilderfassungssystem der Bundesdruckerei GmbH ausgestattet, mit welchem die digitalen Passfotos vor Ort erstellt werden können. Ab wann diese Variante zur Verfügung steht, können wir Ihnen zum aktuellen Stand (April 2025) leider nicht mitteilen. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass wir dieses Serviceangebot bei uns ab 01. Mai 2025 noch nicht im Einsatz haben werden. Sobald das Lichtbilderfassungssystem zur Verfügung steht, aktualisieren wir diese Information umgehend.
Welche Kosten fallen für die digitale Lichtbilderfassung an?
Externe Dienstleister (z.B. Fotostudios, selbständige Fotografen, etc.) bestimmen die Kosten hierfür eigenständig.
Bei der Lichtbilderfassung im Einwohnermeldemeldeamt fallen pro digitalem Lichtbild 6,00 Euro an.
Weitere Informationen zu häufig gestellte Fragen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Gültigkeit des Ausweises
Gültigkeit des Ausweises
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Ist eine Verlängerung des Reisepasses möglich?
Ist eine Verlängerung des Reisepasses möglich?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses ist nicht möglich; es muss immer eine Neuausstellung erfolgen.
Hinweis für Vielreisende
Hinweis für Vielreisende
Es wird darauf hingewiesen, dass - insbesondere für Vielreisende - die Möglichkeit besteht, einen Reisepass mit 48 Seiten zu beantragen (der normale Reisepass beinhaltet 32 Seiten). Außerdem ist es möglich, sowohl den normalen als auch den 48-Seiten-Pass als "Expresspass" zu bestellen; die Zustellung erfolgt dann an Werktagen innerhalb von 72 Stunden nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei (vorausgesetzt der Antragseingang bei der Bundesdruckerei erfolgt bis 12.00 Uhr). An Feiertagen verschiebt sich die Auslieferung entsprechend.
Es erfolgt keine automatische Abholbenachrichtigung von der Passbehörde an Sie. Die Aushändigung Ihres neuen Reisepasses kann auch an einen Beauftragten erfolgen. Hierzu ist die Vorlage einer vom künftigen Ausweisinhaber unterschriebenen schriftlichen Vollmacht erforderlich. Ein entsprechendes Muster der Vollmacht finden Sie zum Ausdrucken im Anhang dieser Seite. Eine Übersendung des neuen Reisepasses an Sie auf dem Postwege ist nicht zulässig.
Vorläufiger Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Sollte die Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr möglich sein, weil die Reise innerhalb der nächsten 72 Stunden angetreten wird, kann bei entsprechender Glaubhaftmachung ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr, eine Verlängerung ist nicht möglich. Zur Beantragung sind ebenfalls der abgelaufene Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Lichtbild (Achtung: Änderung zum 01. Mai 2025!) und eine Personenstandsurkunde mitzubringen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren
- EU-Reisepass 32 Seiten ab 24 Jahre: 70 Euro
- EU-Reisepass 32 Seiten unter 24 Jahre: 37,50 Euro
- EU-Reisepass Express 32 Seiten ab 24 Jahre: 102 Euro
- EU-Reisepass Express 32 Seiten unter 24 Jahre: 69,50 Euro
- EU-Reisepass 48 Seiten ab 24 Jahre: 92 Euro
- EU-Reisepass 48 Seiten unter 24 Jahre: 59,50 Euro
- EU-Reisepass Express 48 Seiten ab 24 Jahre: 124 Euro
- EU-Reisepass Express 48 Seiten unter 24 Jahre: 91,50 Euro
- Vorläufiger Reisepass: 26 Euro