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Personalausweis verloren

Verlust des Personalausweises oder bei Diebstahl - Was ist zu tun?

Sie sind gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei der Polizei oder beim Einwohnermeldeamt zu melden. Dies dient auch zu Ihrem eigenen Schutz. Wenn Sie den Verlust nicht anzeigen, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.


Online-Ausweisfunktion sperren lassen

Sobald Sie den Verlust des Ausweisdokuments bei der Polizei oder im Einwohnermeldeamt (diese informieren sich gegenseitig) gemeldet haben, veranlassen unsere Mitarbeitenden unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises. Die Sperrung bewirkt, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung sind das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen nicht mehr möglich.

Sie können den Online-Ausweis auch aus anderen Gründen sperren lassen. Bitte kontaktieren Sie dazu die Sperrhotline unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte halten Sie bei Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Sie im PIN-Brief erhalten haben.Die Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar.

Anschrift

Stadt Forchheim
Amt 13 - Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung
- Einwohnermeldeamt -
Sattlertorstr. 5
91301 Forchheim

Adresse auf Google Maps 

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Annahmeschluss: 11:45 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Annahmeschluss: 12:15 Uhr bzw. 17:15 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Annahmeschluss: 11:45 Uhr