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Halteverbot beantragen

Firmen, bzw. in Ausnahmefällen auch Sie selbst, können ein Haltverbot beantragen, z.B. für einen Umzug, für ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug oder auch für eine Baustelle. Sie dürfen auf öffentlichem Grund (Straßen, Gehwege etc.) ohne vorherige Genehmigung keine Parkplätze eigenmächtig reservieren. 
Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur durch Fachfirmen, bzw. dazu ermächtigte Personen aufgestellt werden und sind nur rechtswirksam, wenn die zuständige Straßenbehörde die Genehmigung erteilt hat.

Antragstellung

Sie beantragen diese Genehmigung per E-Mail, per Post oder auch persönlich, mit dem Formular, das Sie unten herunterladen können.

Fristen

Ein Haltverbot muss mindestens 96 Stunden (vier Tage) vor dem Inkrafttreten aufgestellt werden, um Gültigkeit zu erlangen.
Der Antrag für das Haltverbot sollte mindestens 10 Werktage (Mo-Fr) vor dem Geltungsbeginn eingereicht werden. Die Genehmigung erfolgt innerhalb weniger Arbeitstage.


Kosten

Die Kosten richten sich nach dem beantragten Zeitraum und auch, ob Sie eine Ausnahmegenehmigung für ein, bzw. mehrere dazugehörige Fahrzeuge benötigen, im Rahmen zwischen 15 und 120 Euro.


Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Forchheim kein Beschilderungsmaterial zur Verfügung stellt. Deshalb ist es ratsam (auch wegen der Haftung), das Haltverbot über die von Ihnen beauftragte Firma beantragen zu lassen, da diese üblicherweise auch die Beschilderung stellen kann.