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Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

In Bayern fließen rund 100.000 Kilometer Gewässer. Die reichen von kleinen Bächen bis zu den beiden großen Flüssen Main und Donau. Davon sind ca. 92.000 Kilometer kleine Gewässer, sogenannte Gewässer 3. Ordnung. Die Gewässerzuständigkeiten unterteilen sich in Gewässer 1., 2. und 3. Ordnung. Die Unterhaltslast der großen Fließgewässer 1. und 2. Ordnung obliegt dem Freistaat Bayern, die der Gewässer 3. Ordnung den Kommunen.

Auch im Forchheimer Stadtgebiet finden sich mehrere Gewässer 3. Ordnung, etwa:

  • der rechte Wiesentarm in der Innenstadt,
  • der Sendelgraben im Norden des Stadtgebietes,
  • der Hachtsgraben in Buckenhofen,
  • der Schlehenbach in Burk und
  • der Schwolgraben in Kersbach.

Je nach Maßnahmenumfang stehen auch hierfür Fördermittel des Freistaats Bayern zur Verfügung.

Auch Gewässeranlieger sind verpflichtet, die Natur zu erhalten.

In der Broschüre des Bayerischen Landesamts für Umwelt zu finden Sie Tipps und Informationen:

  • zur Gewässerunterhaltung, 
  • Gehölzpflege,
  • Wasserentnahme,
  • Ufergestaltung
  • Kontakte
  • und viele weitere interessante Themen.

Gewässerentwicklungsplan der Stadt Forchheim

Die Stadt Forchheim hat 2005 einen Gewässerentwicklungsplan aufgestellt. Dieser betrachtet 13 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von 24,5 km und beschreibt den Ist-Zustand dieser Fließgewässer, um darauf aufbauend den „guten ökologischen Zustand“ nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie erarbeiten zu können: Gewässerentwicklungsplan - Stadt Forchheim
 

Richtlinie

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000: Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maflnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik 

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung