Damit Ihr Kind beurkundet werden kann, ist dem Standesamt die Geburt anzuzeigen
- Bei Geburt im Krankenhaus Forchheim erfolgt die Geburtsanzeige durch die Verwaltung des Krankenhauses
- Bei Hausgeburten ist innerhalb einer Woche nach der Geburt eine persönliche Anzeige erforderlich
Für die Beurkundung bitten wir folgende Dokumente vorzulegen:
Bei verheirateten Müttern:
- Eheschließung vor dem 01.01.2009:
beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches bzw. ersatzweise Eheurkunde - Eheschließung nach dem 01.01.2009:
Eheurkunde - gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Elternteile
Bei ledigen Müttern:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages der Mutter
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter
- ggf. Nachweis über bereits beim Jugendamt gemeinsam abgegebene Sorgeerklärungen
geschiedene Mütter:
- beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk bzw. ersatzweise Eheurkunde mit Eheauflösungsvermerk oder mit dem rechtkräftigem Scheidungsurteil
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter
- ggf. Nachweis über bereits beim Jugendamt gemeinsam abgegebene Sorgeerklärungen
verwitwete Mütter:
- beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches der letzten Ehe mit dem Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter
- ggf. Nachweis über bereits abgegebene Sorgeerklärungen
Wird bei Geburten, bei denen die Mutter nicht verheiratet ist, die Vaterschaft noch vor Beurkundung des Kindes wirksam anerkannt, so kann der Vater bereits bei der Eintragung in das Geburtenbuch berücksichtigt werden. In diesem Fall bitte die wirksame Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages des Vaters und Reisepass bzw. Personalausweis des Vaters vorlegen. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Standesamt Forchheim.
Bei Hausgeburten ist in allen Fällen zusätzlich eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme vorzulegen. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Ausstellung von Geburtsurkunden
Beim Standesamt Forchheim in der Sattlertorstraße 5 im 1. Stock sind Geburtsurkunden von Personen erhältlich, die in Forchheim oder in den früher selbstständigen Gemeinden Buckenhofen, Burk, Kersbach oder Reuth geboren sind. Es können auch mehrsprachige internationale Urkunden ausgestellt werden. Die Höhe der Gebühren für die Ausstellung von Geburts- bzw. Personenstandsurkunden können Sie hier entnehmen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit Geburtsurkunden online imBürgerserviceportal anzufordern.
Voraussetzung
Die Geburtsurkunde können nur Personen erhalten,
- auf die sich der Eintrag bezieht sowie
- deren Ehegatten,
- Geschwister,
- Vorfahren und
- Abkömmlinge.
- Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Wenn Sie persönlich im Standesamt der Stadt Forchheim vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Bei persönlicher Abholung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.