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Bewerbungen für Märkte, Messen, Ausstellungen, Volksfeste

Wer einen Markt, eine Messe, eine Ausstellung, oder ein Volksfest veranstalten und die sog. Marktprivilegien (Gewerbeanzeigepflicht, Ladenschlusszeiten, Sonn- und Feiertagsruhe, Beschäftigung von Arbeitnehmern) abhalten will, muss die Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Gewerbeordnung schriftlich beantragen.

Fristen

Der Antrag muss frühzeitig, mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, eingereicht werden.

Erforderliche Angaben bei Antragstellung

Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss aber folgende Angaben enthalten:

  1. Vollständiger Name, Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters
  2. Vollständiger Name, Anschrift und Telefonnummer des Veranstaltungsleiters vor Ort
  3. Genaue Bezeichnung der Veranstaltung
  4. Art der Veranstaltung (Messe, Ausstellung, Großmarkt, Spezialmarkt, Jahrmarkt, Volksfest)
  5. Gegenstände der Veranstaltung (Benennung der Waren und Leistungen die angeboten werden sollen)
  6. Ort der Veranstaltung (Marktplatz, Halle)
  7. Öffnungszeiten
  8. Platzgeld für Aussteller
  9. ggf. Eintrittsgeld für Besucher

Beizufügende Unterlagen

  • Nachweis einer ausreichenden Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Nachweis der gewerblichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis des Veranstalters und Veranstaltungsleiters)

Eventuell sind weitere Erlaubnisse zu beantragen (Gaststättenrechtliche Erlaubnis, Verkehrsrechtliche Anordnung, Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 LStVG, Sondernutzungserlaubnis)

Gebühren

Festsetzungsbescheid: 50 EUR - 1.500 EUR (je nach Art und Dauer der Veranstaltung)