Wer einen Markt, eine Messe, eine Ausstellung, oder ein Volksfest veranstalten und die sog. Marktprivilegien (Gewerbeanzeigepflicht, Ladenschlusszeiten, Sonn- und Feiertagsruhe, Beschäftigung von Arbeitnehmern) abhalten will, muss die Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Gewerbeordnung schriftlich beantragen.
Fristen
Der Antrag muss frühzeitig, mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, eingereicht werden.
Erforderliche Angaben bei Antragstellung
Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss aber folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name, Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters
- Vollständiger Name, Anschrift und Telefonnummer des Veranstaltungsleiters vor Ort
- Genaue Bezeichnung der Veranstaltung
- Art der Veranstaltung (Messe, Ausstellung, Großmarkt, Spezialmarkt, Jahrmarkt, Volksfest)
- Gegenstände der Veranstaltung (Benennung der Waren und Leistungen die angeboten werden sollen)
- Ort der Veranstaltung (Marktplatz, Halle)
- Öffnungszeiten
- Platzgeld für Aussteller
- ggf. Eintrittsgeld für Besucher
Beizufügende Unterlagen
- Nachweis einer ausreichenden Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis der gewerblichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis des Veranstalters und Veranstaltungsleiters)
Eventuell sind weitere Erlaubnisse zu beantragen (Gaststättenrechtliche Erlaubnis, Verkehrsrechtliche Anordnung, Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 LStVG, Sondernutzungserlaubnis)
Gebühren
Festsetzungsbescheid: 50 EUR - 1.500 EUR (je nach Art und Dauer der Veranstaltung)