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Ausnahmen von der Straßenverkehrsordnung beantragen

Sie können beim Ordnungsamt der Stadt Forchheim eine Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln beantragen, wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen (nach § 46 Abs. 1 StVO).

Ausnahmegenehmigungen werden nur erteilt, wenn es dringend erforderlich ist und auch nur unter einer gebührenden Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs.

Der Antrag kann gestellt werden für:

  • Ausnahme von Halt- und Parkverboten
  • Ausnahme von Zonenhalteverboten
  • Ausnahme von sonstigen Beschränkungen
  • Parken ohne Gebührenzahlung
  • Ausnahme von Verboten des Befahrens