Sie können beim Ordnungsamt der Stadt Forchheim eine Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln beantragen, wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen (nach § 46 Abs. 1 StVO).
Ausnahmegenehmigungen werden nur erteilt, wenn es dringend erforderlich ist und auch nur unter einer gebührenden Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs.
Der Antrag kann gestellt werden für:
- Ausnahme von Halt- und Parkverboten
- Ausnahme von Zonenhalteverboten
- Ausnahme von sonstigen Beschränkungen
- Parken ohne Gebührenzahlung
- Ausnahme von Verboten des Befahrens