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Auskunftssperre beantragen

Die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) darf einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften) an Dritte erteilen. Wenn Sie glaubhaft versichern können, dass eine Gefährdung für Leben, Gesundheit oder ähnlicher schutzwürdiger Interessen vorliegt, können Sie mit einem schriftlichen Antrag der Auskunftserteilung widersprechen. Die Einrichtung einer Auskunftssperre kann grundsätzlich nur bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes erfolgen.
Bitte wenden Sie sich zur Einrichtung einer Auskunftssperre persönlich an das Einwohnermeldeamt. Ihren Termin können Sie auch gerne vorab online buchen.
 

Ablauf der Auskunftssperre

Auskunftssperren sind auf zwei Jahre befristet. Sie enden mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Auskunftssperren können auf Antrag verlängert werden.