Die Radsaison ist eröffnet und passend dazu findet auch demnächst die Versteigerung von Fundrädern durch das städtische Fundamt statt:
Am Samstag, 29. März 2025 um 11.00 Uhr werden auf dem Rathausplatz zwischen Bächla und Bauzaun
- ca. 25 Fahrräder,
- ein Tretroller,
- ein Kinderwagen und
- ein Skatebord versteigert.
Zusätzlich werden von 10:30 Uhr – 11:00 Uhr sonstige Fundgegenstände (wie z.B. Turnbeutel, Sporttaschen, Bekleidung, Schuhe, Mützen) frei verkauft.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist gem. § 973 BGB wurden die angebotenen Gegenstände zur Versteigerung freigegeben.
An die Bevölkerung ergeht die Einladung, sich an der Versteigerung rege zu beteiligen. Die Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung von 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr besichtigt werden. Die Versteigerung der Gegenstände erfolgt ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Die Gegenstände werden „wie gesehen“ versteigert. Nach dem Zuschlag können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird (§ 156 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, die in der Form der Versteigerungen geschlossen werden, nicht (§ 312 BGB).
Weitere Informationen können auf der Seite des Fundbüros eingesehen werden.