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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungs- u. Grünordnungsplan Nr. 1/4-10, Gebiet Fo-Süd, Bereich des Jahn- und ATSV Sportgeländes nördl. d. Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße „Philosophenviertel", gem. § 12 Abs. 6 BauGB

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gem. 8 2 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Anlass der Planung

Anlass für die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 1/4-10 ist die bisher nicht erfolgte Durchführung des von der Vorhabenträgerin geplanten Wohnquartiers „Philosophenviertel". Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Forchheim ein Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs 1 BauGB geschlossen, der u.a. die Vorhabenträgerin zur Durchführung desbeschlossenen Vorhabens innerhalb bestimmter Fristen verpflichtet. §12 Abs. 6 Satz 1 BauGB sieht vor, dass wenn der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der vereinbarten Frist durchgeführt wird, die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben soll. Dieser gesetzlichen Regelfolge der unterbliebenen Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans kommt die Stadt Forchheim nun mit der Durchführung des Aufhebungsverfahrens nach.

Daher hat der Stadtrat der Stad Forchheim in seiner Sitzung vom 26.10.2023 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist ca. 3,8 ha groß und umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1/4-10. Die Flurstücke 2636/11, 2636/14 2636/15, 2636/40, 2636/41, 2636/42, 2636/43, 2636/44, 2636/45 und 2636/46 werden vom Geltungsbereich erfasst, sowie die Flurstücknummern 2636 und 2636/20 mit einbezogen.

Auslegungsunterlagen (als PDF):

Anlage 3:

Verfahren

Das Aufhebungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 12 Abs. 6 BauGB i.V.m 813 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Absatz 2 Nummer 2 ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Der Entwurf der Aufhebungssatzung ist mit der Planzeichnung, der Planbegründung sowie dem ursprünglichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Planzeichnung, Begründung und Vorhaben- und Erschließungspläne) in der Zeit vom

24.06.2024 – 26.07.2024

Digital/online zur Einsicht bereitgestellt. Über die Homepage der Stadt Forchheim können die Unterlagen unter
https://www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwickluna-planuna/bauleitplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligqungen/

eingesehen werden.

Zudem liegt der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit den aufgeführten zugehörigen Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts, gläserne Tür, Eingang zum Stadtplanungsamt) öffentlich aus. Über den Inhalt der Auslegung wird durch Herrn Vielberg (09191/714-302) fernmündlich Auskunft erteilt. Ergänzend besteht die Möglichkeit, nach vorher erfolgter telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummern vor Ort persönlich Auskunft erteilt zu bekommen.

Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Anregungen schriftlich, vorzugsweise elektronisch an planung@forchheim.de, vorgebracht oder während der Dienststunden nach vorheriger Vereinbarung zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden. Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Aufhebung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Forchheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGV) i. v. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Kontakt:

Herr Vielberg

Tel. Nr.: 09191-714-302
Fax Nr.: 09191 714-285
Gebäude: Birkenfelderstr. 2 - 4
E-Mail: planung@forchheim.de

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