Foto: Pixabay Der Krieg in der Ukraine veranlasste bereits Millionen Menschen zur Flucht und es werden die nächsten Wochen noch mehr folgen. Die Hilfsbereitschaft in Deutschland und hier in Stadt und Landkreis Forchheim ist sehr groß. Wir stehen vor der großen Herausforderung, den Geflüchteten bestmöglich Hilfe zu gewährleisten.
Wie kann ich helfen? Wie sind Einreise und Unterbringung von Geflüchteten aktuell geregelt? Informationen dazu haben wir hier zusammengestellt.
Wenn Sie Wohnraum oder eine Schlafmöglichkeit für Menschen aus der Ukraine anbieten möchten, können Sie auf dem Hilfe-Portal des Bundesinnenministeriums "Germany4Ukraine" gerne Ihr Angebot der Kooperationspartner unter diesem Link einstellen: Unterkunft - Germany4Ukraine
Sie können Transportdienstleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine innerhalb Bayerns anbieten und sie zu ihren Unterkünften bringen?
Bitte wenden Sie sich an die Regierung von Oberfranken.
Ehrenamtliche, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren möchten, können sich an den hauptamtlichen Integrationslotsin der Caritas, Kathrin Heck, wenden:
Montag bis Donnerstag: 8:30-10:30 Uhr und 14:30-17:30 Uhr, Freitag: 10-12 Uhr
Kontaktstelle der Caritas in der Birkenfelder Straße 15, 91301 Forchheim
09191 3519293
Sie können Ihre Verwandten und Freunde in der Ukraine nicht erreichen und machen sich Sorgen? Die Bayerische Staatsregierung hat bei der Freien Wohlfahrtspflege als erste Anlaufstelle ein Hilfetelefon zu Fragen rund um die Ukraine eingerichtet. Das Hilfetelefon ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Hilfe benötigen oder anbieten möchten.
Sie erreichen das Hilfetelefon unter der Nummer 089 54497199 (Montag-Freitag von 8-20 Uhr, Samstag-Sonntag von 10-14 Uhr) oder Sie wenden sich per Mail an Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de.
Weiterhin bietet der VSB auch kostenlose, persönliche Beratung für alle Helferinnen und Helfer an.
Termine für kostenlose Beratungen im Zusammenhang mit ukrainischen Flüchtlingen können an allen Standorten des Verbraucherschutzverbands vereinbart werden. Beraten wird je nach Wunsch in Präsenz, telefonisch oder per Video.
VSB-Beratungsstellen in Oberfranken:
Beratungsstelle Forchheim
Nürnberger Straße 15
09191 64689
Beratungsstelle Bamberg
Grüner Markt 14
0951 202506
Alle neu ankommenden ukrainischen Geflüchteten, die (perspektivisch) Leistungen erhalten und/oder sich länger in Deutschland aufhalten möchten, müssen zunächst registriert werden.
- Personen, die bereits eine (nicht nur kurzfristige, für wenige Wochen dauernde) Aufnahme in einer Privatwohnung in der Stadt Forchheim gefunden haben müssen sich hier registrieren:
- Meldung beim Einwohnermeldeamt: Dieser Personenkreis meldet zunächst seinen Zuzug beim Einwohnermeldeamt an.
- Registrierung beim Ausländeramt des Landratsamtes: Mit dieser Erstregistrierung beim Einwohnermeldeamt wird eine entsprechende Bestätigung ausgestellt.
Geflüchtete können sich per Email oder telefonisch an die zuständigen Sachbearbeiter des Ausländeramtes wenden, die einen persönlichen Termin zur Vorsprache und Registrierung vereinbaren werden: Kontakt zum Ausländeramt - Landratsamt Forchheim
Um das Verfahren zu beschleunigen ist es hilfreich, bereits bei der Registrieranfrage den ukrainischen Reisepass oder sonstige Identitätsnachweise im Dateiformat „pdf" oder „jpg" sowie eine eine Telefonnummer eines Ansprechpartners zur Terminabstimmung beizufügen.
Soweit Personaldokumente ausschließlich in russischer oder ukrainischer Schreibweise vorhanden sind, sollten die Personalien bereits schriftlich (und formlos ohne amtlichen Dolmetscher, es reicht eine einfache Übersetzung - z.B. per Google-Übersetzung) übersetzt gemeldet werden. Die Übersetzung muss bei der Vorsprache im Einwohnermeldeamt mitgebracht werden.
- Personen, die noch keine Unterkunft haben, müssen sich zur Registrierung an die ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg (Erlenweg 4, 96050 Bamberg; Zufahrt über Birkenallee) wenden.
- Zur Terminvereinbarung in der ANKER-Einrichtung wenden Sie sich bitte per E-Mail an ukraine@reg-ofr.bayern.de. Für alle zu registrierenden Personen geben Sie bitte Folgendes an: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, derzeitigem Aufenthaltsort und Telefonnummer.
- Sie werden zwecks Terminvereinbarung im Anschluss kontaktiert. Aufgrund des erhöhten Aufkommens von Anfragen bittet die Regierung von Oberfranken aktuell um etwas Geduld.
- Zu dem Termin muss jeder Geflüchtete persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie einen Reisepass beziehungsweise ein anderes Dokument, welches die Identität nachweist, mit.
Spezielle Unterstützung für Geflüchtete mit Behinderung bieten Verbände von Menschen mit Behinderung. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat dazu eine Auswahl an Informationen und Angeboten von Interessensvertretungen zusammengestellt: Liste der bundesweiten Informationsangebote und Aktionen
Ukrainische Staatsangehörige können grundsätzlich mit einem biometrischen Reisepass für 90 Tage visumfrei in die EU einreisen.
Am 4. März 2022 ist der Beschluss des Rates der Europäischen Union zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen in Kraft getreten. Somit kann ukrainischen Staatsangehörigen, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, und Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittländer, die vor dem 24. Februar in der Ukraine Schutz genossen haben, und deren Familienangehörigen nach § 24 AufenthG eine zunächst auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (mit Verlängerungsmöglichkeiten auf max. 3 Jahre).
UPDATE: Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort.
Mehr Informationen:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Landkreis Forchheim - Ausländerrechtliche Hinweise zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine
Ein entsprechendes Konto für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann für die ersten sechs Monate kostenfrei bei der Sparkasse Forchheim und der VR Bank Bamberg-Forchheim eröffnet werden.
Die Jobcenter sind für die Geflüchteten aus der Ukraine zuständig, die bereits einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG bzw. eine entsprechende Fiktionsbescheinigung haben. Das Jobcenter Forchheim hat daher alle nötigen Informationen und Anträge auf seiner Homepage eingestellt.
Die Geflüchteten finden dort unter https://www.jobcenter-forchheim.de/ukraine/ ein Infoblatt, einen Kurzantrag auf ALG II sowie einen Anmeldebogen mit Fragen zum bisherigen beruflichen Werdegang.
Wichtig ist, vorab bereits ein Bankkonto zu eröffnen, den Kurzantrag auszufüllen und sich bestenfalls schon für eine Krankenkasse entschieden zu haben und dann bei Vorlage eines Aufenthaltstitels bzw. der Fiktionsbescheinigung einen Termin im JC zur Antragsabgabe zu vereinbaren. Den Termin kann man direkt über die Homepage oder unter der Telefonnummer 09191 715200 täglich bis 18.00 Uhr vereinbaren.
Ehrenamtliche können gerne zur Antragsabgabe mitkommen, um beim Übersetzen und Verständigen zu helfen.
Hier geht es zum Portal zur Familienbildung im Landkreis Forchheim. Hier finden ukrainische Familien u.a. Angebote zu:
- Sprache lernen
- Orte für Begegnung
- Eltern-Kind-Angebote
- Freizeitangebote
Die Angebote werden fortlaufend vom Landratsamt Forchheim aktualisiert.
Informationen rund um das Coronavirus finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (Informationen auf Ukrainisch): Coronavirus – Impfen und AHA-Regeln
Häufige Fragen und Antworten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: