Wehrerfassung/Wehrrechtsänderungsgesetz 2011
Zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres (Erfassungsstichtage) wurden bisher regelmäßig alle männlichen mit Hauptwohnung gemeldeten Deutschen erfasst, die das 17. Lebensjahr vollendet und in Forchheim ihren ständigen Wohnsitz haben.
Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 entfallen am 01. Juli 2011 die Datenübermittlungen im Rahmen der Wehrerfassung nach § 15 WPflG und der Wehrerfassungsverwaltungsvorschrift.
Die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden richtet sich künftig nach § 58 WPflG i. V. m. der 2. BMeldDÜV (beide in der jeweils ab 01. Juli 2011 geltenden Fassung).
Demgemäß dürfen die Meldebehörden der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften den Familiennamen, den Vornamen und die Anschrift der Personen (Männer und Frauen) mit deutscher Staatsangehörigkeit übermitteln, die jeweils im nächsten Jahr volljährig werden.
Die Datenübermittlung 2011 (Geburtsjahrgang 1994) erfolgt im Oktober 2011. Ab dem Jahr 2012 werden die personenbezogenen Daten jeweils einmal jährlich bis zum 31. März übermittelt.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch ist schriftlich beim Einwohnermeldeamt Forchheim einzureichen.