Steuerliche Identifikationsnummer erhalten
Ab dem Jahr 2011 wechselte die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
Für Änderungen der Meldedaten an sich (z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.
Die Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge und Religionszugehörigkeit werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für Ihren Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Für das Verfahren müssen Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Ihrem Arbeitgeber Ihr Geburtsdatum und Ihre IdNr. mitteilen. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass/ob er der Hauptarbeitgeber ist.
Werden neue Daten erhoben und sind meine Daten geschützt?
Bei dem elektronischen Verfahren werden keine zusätzlichen persönlichen Daten erhoben. Lediglich die Organisation der Übermittlung Ihrer bereits in den Melderegistern und bei den Finanzämtern gespeicherten Daten wird sich ändern. Der Schutz Ihrer Daten ist gewährleistet! Die Verwendung Ihrer Daten unterliegt strengen Zweckbindungsvorschriften.
Wem werden meine Daten zur Verfügung gestellt?
Nur Ihre aktuellen Arbeitgeber sind zum Abruf der ELStAM berechtigt. Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entfällt diese Berechtigung. Sie können bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, dass nur von Ihnen konkret benannte Arbeitgeber Ihre ELStAM anfragen und abrufen, oder aber, dass von Ihnen konkret benannte Arbeitgeber vom Abruf Ihrer ELStAM ausgeschlossen werden (Positivliste / Teilsperrung / Vollsperrung). Kann Ihr Arbeitgeber auf Grund einer Sperrung keine Daten abrufen, ist er verpflichtet, Ihren Arbeitslohn nach Steuerklasse VI zu besteuern.
Wie erhalte ich Auskunft über meine gespeicherten Daten?
Welche ELStAM zur Übermittlung gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat, können Sie jederzeit über das ElsterOnline-Portal https://www.elsteronline.de/eportal/ einsehen. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der IdNr im ElsterOnline-Portal notwendig. Darüber hinaus ist das für Sie zuständige Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu Ihren gespeicherten ELStAM.
Sie haben Ihre IdNr noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
Dann haben Sie hier die Möglichkeit diese auch online direkt beim BZSt anzufordern.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.elster.de/