Der Sterbefall ist spätestens an dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Ist dies ein Samstag, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen.
- Bei Eintritt des Todes im Klinikum Forchheim oder in einem der Forchheimer Altenheime erfolgt die Sterbefallanzeige durch die jeweilige Verwaltung.
- Bei allen anderen Sterbefällen wird dieser durch den Bestatter oder durch Angehörige persönlich angezeigt.
Für die Beurkundung bitten wir folgende Dokumente vorzulegen:
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Geburtseintrages des/der ledigen Verstorbenen
- Heiratsurkunde (bei Eheschließungen in den alten Bundesländern nach dem 31.12.1957 bzw. in den neuen Bundesländern ab 01.10.1990: Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches)
- evtl. zusätzlich die Sterbeurkunde des bereits früher verstorbenen Ehegatten bzw. das Scheidungsurteil, wenn der/die Verstorbene geschieden war.
- Reisepass oder Personalausweis des Anzeigenden
Falls die Bestattung in Forchheim erfolgen soll, wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.