Personenstandsurkunde anfordern
Beim Standesamt Forchheim sind Urkunden von Personen erhältlich, die in Forchheim oder in den früher selbstständigen Gemeinden Buckenhofen, Burk, Kersbach und Reuth geboren sind, geheiratet haben oder verstorben sind.
Ausgestellt werden
- Geburtsurkunden,
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden,
- Sterbeurkunden und
- beglaubigte Abschriften aus den jeweiligen Personenstandsregistern.
- Es können auch mehrsprachige internationale Urkunden ausgestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit online im Bürgerserviceportal folgende persönliche Bescheinigungen anzufordern:
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnis
Voraussetzung:
Urkunden können nur die Personen erhalten,
- auf die sich der Eintrag bezieht sowie
- deren Ehegatten,
- Geschwister,
- Vorfahren und
- Abkömmlinge.
- Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Bei persönlicher Abholung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Aufbewahrungsfristen im Standesamt:
Unsere Aufbewahrungsfristen nach § 5 Abs. 5 PStG im Standesamt sind folgende:
- Eheregister – 80 Jahre
- Geburtenregister – 110 Jahre
- Sterberegister - 30 Jahre
Mit Ablauf der Fristen werden die Register in das Stadtarchiv Forchheim übermittelt: Stadtarchiv Forchheim - Kontakt
Gebühren:
Jede Urkunde oder beglaubigte Abschrift aus einem Personenregister: 12 €