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Bewohner- bzw. Sonderparkausweis beantragen

An Bewohner*in der vom Stadtrat festgelegten Straßenzüge der Innenstadt können sogenannte Bewohnerparkausweise ausgestellt werden. Diese berechtigen zum Parken auf den ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen.
Die Ausweise sind jeweils für ein Jahr gültig. Pro Person wird nur ein Ausweis ausgestellt. Die Verlängerung muss jeweils neu beantragt werden. Der*Die Antragssteller*in muss seinen ersten Wohnsitz in einer der anspruchsberechtigten Zonen haben und darf über keinen eigenen Stellplatz oder eine Garage verfügen.

Gebühren:

30 € pro Ausstellung

Parkausweise für Ärzte*Ärztinnen

Ärzte*Ärztinnen erhalten für dringende Krankenbesuche, wenn in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken.

Ein Krankenbesuch ist dann dringend, wenn die ärztliche Hilfe unaufschiebbar ist. Die Genehmigung gilt im Einzelfall nur für die notwendige Dauer des Krankenbesuchs. Der Verkehr darf nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.

Der Ausweis ist drei Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen:

Antrag auf Erteilung einer Sonderparkgenehmigung für Ärzte*Ärztinnen
Bestätigung des ärztlichen Kreisverbandes

Gebühren: 

60 € pro Ausstellung

Hier finden Sie das Antragsformular Parkausweis für Ärzte

Für nähere Informationen zur Beantragung sind wir gerne für Sie da: Kontakt

Parkausweise für Handwerker*innen und Mitarbeitende in Sozialen Diensten

Im Handwerk oder im Sozialen Dienst Tätige können auf Antrag einen Ausweis erhalten, mit dem in Ausübung des Handwerks bzw. während der Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Personen bestimmte Parkerleichterungen im Stadtgebiet Forchheim in Anspruch genommen werden können. Die Ausweise gelten ein Jahr, eine Verlängerung muss jeweils neu beantragt werden. Pro Betrieb sind mehrere Ausweise möglich, desweiteren besteht die Möglichkeit bis zu drei Kennzeichen auf einem Ausweis einzutragen.

Voraussetzung für Handwerker*innen:

Eintrag in der Gewerberolle oder im Gewerberegister

Voraussetzung für Mitarbeiter*innen in Sozialen Diensten:

Bescheinigung der sozialen Einrichtung, dass der*die Antragssteller*in im Sozialen Dienst zur Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Personen eingesetzt ist.

Gebühren:

Handwerkerausweis - 80 € je Ausweis, bei mehreren Kennzeichen auf einem Ausweis erhöht sich die Gebühr um jeweils 15 €; Soziale Dienste - 15 € je Ausweis

Das Formular für Handwerker*innen finden Sie hier

Das Formular für Mitarbeiter*innen in Sozialen Diensten finden Sie hier

Für nähere Informationen zur Beantragung sind wir gerne für Sie da: Kontakt

Parkausweis für Schwerbehinderte

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Parkerleichterung benötigen, können sich gegen Vorlage eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises einen kostenfreien Schwerbehinderten-Parkausweis ausstellen lassen.

In der folgenden Übersicht können Sie die Voraussetzungen dafür erfahren:
Übersicht Schwerbehinderten-Parkausweise

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