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Kirchenaustritt beantragen

Informationen zum Kirchenaustritt

 

Zuständigkeit:

 

Nach Artikel 3 Absatz 4 Kirchensteuergesetz bedarf der Austritt aus einer Kirche,
Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen
Rechts) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung gegenüber dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts.

 

Sie erreichen uns:

Standesamt Forchheim

Sattlertorstr. 5

91301 Forchheim

Telefon: 09191-714 230, 344 oder 233

 

Austrittserklärung


Die mündliche Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten erklärt werden. Für Kinder unter 12 Jahren geben die sorgeberechtigten Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter die Austrittserklärung ab (Nachweis über Sorgerecht mitbringen!). Kinder ab 12 Jahren müssen den Kirchenaustritt zusammen mit den sorgeberechtigten Eltern selbst erklären. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt allein, d.h. ohne Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters erklären.
Sie benötigen dazu einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Angaben zur Taufe sind freiweillig.
Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss ein Notar ihre Unterschrift beglaubigen. Die vom Notar ausgestellte Urkunde müssen Sie anschließend an das zuständige Standesamt weiterleiten.
Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder eMail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.
Wird die Austrittserklärung durch einen rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter abgegeben, so benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht. Die Unterschrift des Vollmachtgebers bedarf ebenfalls der öffentlichen Beglaubigung.

Gebühren

Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt als Amtshandlung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren betragen für die Aufnahme einer Austrittserklärung 35,-- € inklusive einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt.
Die Gebühr kann bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. Kreditkarten können leider nicht
akzeptiert werden

 

Wohnsitz im Ausland

Bei Wohnsitz im Ausland kann das Standesamt München Austrittserklärungen entgegennehmen, wenn Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind und zum Erklärungszeitpunkt in Bayern kirchensteuerpflichtig sind (Nachweis erforderlich!). Bitte erfragen Sie die für Ihren Einzelfall erforderlichen Unterlagen vorab beim Standesamt München.

 

Servicetelefon 089-233 96060

Kontakt

Standesamt