Heizölverbraucheranlagen und Überwachung der Prüftermine
Alle neu errichteten Heizöltankanlagen müssen einmalig und/oder bei wesentlichen Veränderungen durch zugelassene Sachverständige überprüft werden.
Unterirdische Heizöltankanlagen, unabhängig vom Volumen und oberirdische Anlagen mit einem Volumen von mehr als 10.000 Liter, müssen von zugelassenen Sachverständigen wiederkehrend geprüft werden.
Die Überprüfung ist von dem*der Betreiber*in unaufgefordert zu veranlassen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Tank bei uns gemeldet ist oder gemeldet werden muss, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
Die Prüfungen sind notwendig bei:
- erstmaliger Inbetriebnahme
- wesentlichem Umbau der Anlage
- Stilllegung
- wiederkehrend alle 5 Jahre bei den entsprechenden Voraussetzungen s.o.
- wiederkehrend alle 2 Jahre im Wasscherschutzgebiet
Die wiederkehrende Prüfung ist auch dann erforderlich, wenn eine Anlage vorübergehend nicht genutzt wird.
Die Kontaktadressen der zugelassenen Sachverständigen kann Ihnen i.d.R. Ihre Heizungsbaufirma vermitteln.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Achtung:
Lagerbehälter für andere Stoffe (z. B. Benzin, Altöl, Chemikalien) unterliegen anderen Prüfungsbestimmungen.
Auskunft hierzu kann Ihnen das Landratsamt Forchheim erteilen.